Widerruf bei verbundenen Geschäften

Bilden Verbraucherdarlehensvertrag und finanziertes Geschäft eine wirtschaftliche Einheit und ist das Darlehen dem Unternehmer bereits teilweise zugeflossen, so hat der vom Verbraucher erklärte Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrags gerichteten Vertragserklärung zur Folge, dass der Darlehensgeber im Abwicklungsverhältnis an die Stelle des Unternehmers tritt. Ist das verbundene Geschäft nicht vollständig fremdfinanziert worden, muss der Darlehensgeber dem Verbraucher auch den von diesem aus eigenen Mitteln an den Unternehmer gezahlten Eigenanteil zurückerstatten.

Die Rückabwicklungsansprüche, die dem Verbraucher infolge der Erstreckung der Widerrufsfolgen auf das finanzierte Geschäft zustehen, kann er gemäß § 358 Abs. 4 Satz 3 BGB der finanzierenden Bank entgegenhalten. Sofern - wie in dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall - das auszuzahlende Darlehen bereits ganz oder teilweise dem Unternehmer zugeflossen ist, sieht § 358 Abs. 4 Satz 3 BGB eine bilaterale Rückabwicklung allein im Verhältnis zwischen Darlehensgeber und Verbraucher vor. Der Darlehensgeber tritt in diesem Fall anstelle des Unternehmers in dessen Rechte und Pflichten aus dem verbundenen Vertrag ein und wird an dessen Stelle Gläubiger und Schuldner des Verbrauchers im Abwicklungsverhältnis. Ziel des § 358 BGB ist es, den Verbraucher vor Risiken zu schützen, die ihm durch die Aufspaltung eines wirtschaftlich einheitlichen Vertrags in ein Bargeschäft und einen damit verbundenen Darlehensvertrag drohen. Der Gesetzgeber hat hiermit die in der Vergangenheit zum Widerruf im Rahmen des Verbraucherkreditgesetzes und des Haustürwiderrufsgesetzes entwickelte Rechtsprechung aufgegriffen, nach welcher der Verbraucher innerhalb einer angemessenen Überlegungsfrist frei und ohne Furcht vor finanziellen Nachteilen die Entscheidung soll treffen können, ob er an seinen eine wirtschaftliche Einheit bildenden Verpflichtungserklärungen festhalten will oder nicht. Dieses Ziel stellt § 358 BGB im Falle des Widerrufs der Darlehensver-tragserklärung dadurch sicher, dass der Verbraucher auch an seine auf den Abschluss des mit dem Verbraucherdarlehensvertrag verbundenen Vertrags gerichtete Willenserklärung insgesamt nicht mehr gebunden ist und sich im Rahmen der Rückabwicklung beider Verträge hinsichtlich sämtlicher Ansprüche ausschließlich dem Darlehensgeber als Gläubiger und Schuldner gegenüber sieht, der an Stelle des Unternehmers in das Abwicklungsverhältnis eingetreten ist.

Der Verbraucher hat daher gegen die finanzierende Bank einen Anspruch auf Rückerstattung aller aus seinem Vermögen an D…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Bundesgerichtshof , Verbraucher , Widerruf , Unternehmer , Fondsvertrieb , Verbundene Geschäfte

Erschienen 6. Mai 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehensverträgen

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 6. Mai 2009 — BGH Urteil vom 10. März 2009 - XI ZR 33/08 - BGB § 355 Abs. 2 Satz 1 und 3, §§ 358, 495 Leitsätze des BGH: a) Eine einem Verbrauch…

BGH-Urteil zum Verbraucherdarlehen: Verbundene Verträge erfordern einheitliche Aufklärung

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 20. Januar 2011 — Verbundene Verträge im Rahmen eines Verbraucherdarlehens erfordern eine besondere Aufmerksamkeit bei der Aufklärung des Verbrau…

Neue Widerrufsbelehrung: Anspruch eines Unternehmers bei Fernabsatzverträgen wird weiter eingeschränkt

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 23. März 2011 — Der Anspruch eines Unternehmers gegen einen Verbraucher auf Zahlung von so genannten Nutzungswertersatz bei Widerruf eines Wa…

Verbundenes Geschäft: Galliant-Bank AG: Widerrufsbelehrung für verbundenes Geschäft nicht deutlich genug – Rückabwicklung möglich

KAPITAL-RECHTINFO | 25. August 2009 — Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt klar, dass bei einem „verbundenen Geschäft“ sowohl der Verbraucherdarlehensvertrag als auch der…

Verbraucherdarlehen vom Unternehmer

Rechtslupe | 30. Januar 2009 — Für entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer (V…

Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Widerrufsrechtes

IT-Blawg | 22. Januar 2011 — Und wieder wird der Gesetzgeber die Widerrufsregelung überarbeiten… Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf die Regelu…

BGH: Hinsendekosten - Im Fall des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages sind die Kosten der Hinsendung der Ware vom Unternehmer zu t…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 26. Juli 2010 — 1. § 312d Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 357 Abs. 2 Satz 1 und § 346 Abs. 1 BGB sind richtlinienkonform dahin auszulegen, dass vom…

Verjährung Von Darlehensforderungen: Verjährung von Darlehen und Verbraucherdarlehen

blaW-blaW | 10. März 2010 — Ein Darlehen ist nach § 488 BGB ein Vertrag, bei dem sich der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetr…

Rücksendekosten Eugh: EuGH: Hinsendekosten beim Widerruf trägt der Unternehmer

Internetrecht München | 19. April 2010 — Die seit langem strittige Frage, ob Onlinehändler neben den Rücksendekosten auch die Kosten für die ursprüngliche Zusendung an den…

Teilweise verbundenes Darlehen

Rechtslupe | 8. März 2011 — Dient ein Darlehen nur teilweise der Finanzierung eines verbundenen Vertrags, ist § 358 Abs. 4 Satz 2 BGB nur auf diesen Teil, …