Widerruf von Haustürgeschäften
Rechtslupe | 8. Dezember 2008 — Die Feststellung allein, dass ein Verbraucher eine Vertragserklärung in seiner Privatwohnung abgegeben hat, rechtfertigt noch n…
Der in einer Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz enthaltene Zusatz, dass im Falle des Widerrufs des Kreditvertrages auch die finanzierten verbundenen Geschäfte nicht wirksam zustande kommen, ist zulässig. Auf die genaue rechtliche Qualifikation und Bezeichnung des verbundenen Anlagegeschäfts kommt es nicht entscheidend an.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. November 2008 - XI ZR 269/06
Diese Beiträge dürften Sie ebenfalls interessieren: Widerruf von Haustürgeschäften Steuerliche Rückabwicklung eines Fondsfinanzierungsdarlehens Widerruf bei geschlossenen Immobilienfonds Stille AG-Gesellschafter Bankhaftu… » Vollständiger ArtikelErschienen 2. Januar 2009 auf http://www.rechtslupe.de.
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