Bundesregierung will überflüssige Vorschriften im Justizbereich streichen
Jurabilis | 15. November 2005 — Die Bundesregierung will das Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums bereinigen. Wie sie in einem Gesetzentwur…
Jurabilis verweist auf einen "innovativen" Vorschlag, der aus dem Bundesjustizministerium gemacht wurde. Wie beck online vermeldet: Die Bundesregierung will das Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums bereinigen. Wie sie in einem Gesetzentwurf erläutert, sei diese Bereinigung ein «Beitrag zu einer zeitgemäßen, effektiven und übersichtlichen Rechtsordnung». Eine solche dürfe keine Vorschriften enthalten, die unnötige Bürokratie auslösten und damit Bürger, Unternehmen und Verwaltung mit Zeit und Kosten belasteten. Na hurra. Etwas merkwürdig ist aber die Begründung dafür: Außerdem entfalteten viele Vorschriften im Bereich des Bundesrechts gar keine praktische Wirkung mehr. Ihre Entfernung sei erforderlich, um dem Eindruck vorzubeugen, dass sie für die Bewertung heutiger Sachverhalte maßgeblich wären. Es existierten zudem zahlreiche Vorschriften, die noch aus dem Reichsrecht stammten. Das verstehe ich nicht: Wenn diese Vorschriften keine praktische Wirkung mehr entfalten, dann verursachen sie ja auch keine Bürokratie mehr. Dann kostet die Entfernung dieser Artefakte mehr als ihre Beibehaltung wirklich schadet. Und wenn man sich über Vorschriften aus dem Reichsrecht beschwert, nun ja: Das BGB besteht trotz Schuld-, Mietrechts- und diverser Familienrechtsreformen noch immer zu einem großen Teil aus dem Urtext, wie er 1900 Gesetz wurde. Manche Teile des StGB sowie von GVG, ZPO und StPO sind noch viel älter (Stichwort "Reichsjustizgesetze"). Sollen da jetzt auch alle alten Regelungen gestrichen werden, weil da was aus dem Reichsrecht drinsteht? Fazit: Eine Mischung aus Aktionismus und Modernisierungswahn - das sieht so aus, als bräuchte man da ein Spielzeug, nachem die vor einiger Zeit mit viel Tamtam angekündigte große Justizreform in den Orkus gegangen ist.
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