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Wider das dämliche Denglish …

am 03.03.2008 von Rechtsanwalt Salewski

… nicht nur die Gerichtssprache ist deutsch, (§ 184 Satz 1 GVG [Gerichtsverfassungsgesetz]).
Ich finde es einfach nur lächerlich, wenn zum Beispiel Hausmeister als “Facility Manager” bezeichnet werden. Schließlich nennen die Amerikaner ihre Facility Manager ja auch nicht “Hausmeister”. Selbst in Zeiten der unsäglichen Globalisierung gibt es keinen sachlichen Grund, warum eine Hausverwaltung ohne jeden Auslandsbezug ihre Mitarbeiter “Facility Manager” nennt. Und auch die Bezeichnung “Back Shop” für eine Bäckerei ist schlicht nur lächerlich. Noch abstruser wird es, wenn sich deutsche staatliche Behörden mit einem amerikanischen Slangausdruck schmücken: “Jobcenter”. Das klingt nach Ferienjob oder/und Einkaufscenter, meint aber die verfassunswidrige Kombination von Arbeitsamt und Sozialamt. Zu erklären ist dies wohl nur damit, dass diese verfassungswidrigen Konstrukte zurückgehen auf Vorschläge eines inzwischen vorbestraften VW-”Managers”. Das kommt davon, wenn man “Manager” die Gesetze schreiben lässt. Ausnahmen von meiner Kritik am “Denglish” lasse ich nur für den Bereich der Wissenschaft gelten, da auch nur für die technischen Naturwissenschaften, namentlich für den gesamten IT-Bereich und Marken- und Produktnamen. Da wirkt dann manchmal Deutsch lächerlich: Microsoft = Winzigweich, Helpdesk = Hilfstisch und im Rufzentrum (Callcenter) arbeiten wohl nur Callgirls und Callboys. Und noch Etwas: Ich bin kein Nationalist oder politisch “rechts”.
Zu alledem folgende Links:

Verein Deutsche Sprache
GFDS - Gesellschaft für deutsche Sprache
GEHEIMNISSE DER SPRACHE - DIALEKTE, SLANG UND DENGLISH
SPIEGEL-Auf-Draht (Online) Neues vom Zwiebelfisch
Zwiebelfischchen
Gerichtssprache Deutsch aus Bonn-Blawg
Korrekturen.de
§ 184 Satz 1 GVG
Facility Management
Zum Schlagwort “vorbestrafter VW-”Manager”: Hartz-Urteil ist rechtskräftig

Kommentare7. März 2008, Jochen Hoff schreibt: Weitgehend Zustimmung. Bis auf den Back-Shop. Bei den meisten ist es doch so, das …

Wider das dämliche Denglish …

Rechtsanwalt Salewski / … nicht nur die Gerichtssprache ist deutsch, (§ 184 Satz 1 GVG [Gerichtsverfassungsgesetz]). Ich finde es einfach nur lächerlich, wenn zum Beispiel Hausmeister als “Facility Manager” bezeichnet werden. Schließlich nenne…

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