Wichtige Änderungen im Steuerrecht zum 01.01.2009
Zum 01.01.2009 traten umfangreiche Änderungen im Steuerrecht in Kraft, insbesondere das Erbschaftsteuerreformgesetz und das Jahressteuergesetz 2009. Außerdem gilt erstmals die neue Abgeltungsteuer mit der Folge, dass Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent besteuert werden. Ein Steuergeschenk kommt vom BVerfG, das die Neuregelung der Pendlerpauschale rückwirkend für verfassungswidrig erklärt hat.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Erbschaftsteuerreform / Familien: Die Reform begünstigt insbesondere die Kernfamilie. Für selbst genutztes Wohneigentum entfällt die Erbschaftsteuer, wenn der überlebende Ehepartner oder die Kinder die Immobilie mindestens zehn Jahre lang zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Außerdem gelten für nahe Angehörige höhere Freibeträge, die unter anderem die Höherbewertung von Grundvermögen ausgleichen sollen.
Erbschaftsteuerreform / Unternehmen: Familienbetriebe können steuerfrei vererbt werden, wenn sie mindestens zehn Jahre lang unter Erhalt der Arbeitsplätze fortgeführt werden. Wer das Unternehmen sieben Jahre lang fortführt und 65 Prozent der Arbeitsplätze erhält, bleibt in Höhe von 85 Prozent von der Besteuerung verschont. In beiden Fällen gibt es keine so genannte “Fallbeil-Regelung” mehr. Bei Verkauf oder Aufgabe des Unternehmens innerhalb der Zehn- oder Sieben-Jahres-Frist fallen daher nur anteilig Steuern an.
Pendlerpauschale: Das BVerfG hat mit Urteil vom 09.12.2008 (Az.: 2 BvL 1/07) die Kürzung der Pendlerpauschale rückwirkend zum 01.01.2007 für verfassungswidrig erklärt. Für die Jahre 2007 bis 2009 können daher auch Fahrtkosten für die ersten 20 Kilometer wie Werbungskosten abgezogen werden. Alle neu ergehenden Steuerbescheide werden dem Rechnung tragen. Alle Bescheide, die unter Berücksichtigung der gekürzten Pauschale vorläufig ergangen sind, werden von den Finanzämtern automatisch geändert. Ein diesbezüglicher Antrag ist nicht erforderlich.
Abgeltungsteuer: Ab dem 01.01.2009 werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Abgeltungsteuer wird allerdings nur dann fällig, wenn die Kapitakerträge den Sparerpauschbetrag von 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro für Verheiratete übersteigen. Das neue Verfahren ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer.
Verjährung der Steuerhinterziehung: Entgegen den ursprünglichen Planungen wird die Verfolgungsverjährungsfrist für Steuerhinterziehungen nicht allgemein von fünf auf zehn Jahre verlängert. Die zehnjährige Verjährungsfrist gilt vielmehr nur in den besonders schweren Fällen des § 376 Abs. 3 AO.
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