Whistleblower-Entscheidung: Deutschland verletzt die Meinungsfreiheit

In der Entscheidung des EGMR vom 21.7.2011, Heinisch gegen Deutschland, Beschwerde-Nr. 28274/08 (noch nicht rechtskräftig) wurde Deutschland wieder einmal verurteilt wegen Verletzung der Meinungsfreiheit, die durch Art. 10 der Europäischen Konvention für Menschenrechte geschützt ist. Einer Altenpflegerin war fristlos gekündigt wo…

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Erschienen 27. Juli 2011 auf http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de.

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