WHAT A FEELING
am 17.07.2005 von LawBlog
Klar, es war eine schöne Sommernacht. Mein Bekannter Herr S. war beschwingt. So sehr, dass er auf dem Nachhauseweg von der Rheinuferpromenade nicht nur Rad gefahren ist, sondern gleichzeitig noch übers Handy turteln musste.
Dass das Gespräch wichtig war, zumindest für den weiteren Verlauf des Wochenendes, unterstelle ich. Ansonsten hätte Herr S. das Mobiltelefon in die Tasche stecken können, als er neben einem Streifenwagen hielt, der an einer roten Ampel wartete. Vielleicht hätte er sich auch das (Selbsteinschätzung) dämliche Grinsen …
Auch Radfahrer können “Punkte in Flensburg” sammeln
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Handy und Autofahren: Was ist erlaubt?
Rechtsanwalt News / Schnell mal bei der Fahrt mit dem Mobiltelefon telefonieren - das machen viele. Dabei herrscht ein gefährliches Halbwissen, wann das Telefonieren am Steuer verboten ist und wann nicht. Die passende Regelung findet sich in § 23 Abs. 1a StVO: §2…
Nicht mal per Handy
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Ampel rot, Motor aus - Handy erlaubt
LawBlog / Ein Autofahrer darf bei abgeschaltetem Motor mit seinem Mobiltelefon an einer roten Ampel telefonieren. Da der Fahrer sich ordnungsgemäß verhält, darf kein Bußgeld verhängt werden. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 6.…
Zwei bis drei Tasten
LawBlog / Den Motorradpolizisten, der neben ihr an der roten Ampel stand, sah die Mandantin nicht. Der Beamte seinerseits beobachtete zwar nicht, wie die Mandantin telefonierte. Aber immerhin sah er genau, dass sie “zwei bis drei Tasten” auf ihrem…
Handy an roter Ampel
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