WGV: Frech, weil kommentarlos

Am 3.3.06 habe ich das hier entstandene und noch nicht durch Vorschüsse ausgeglichene Resthonorar in Höhe von 472,28 EUR gegenüber der WGV abgerechnet. Wie gewohnt mit einer Begründung der Rahmengebühren auf vier Seiten und unter Übermittlung nahezu der gesamten Handakte. Am 10.3.06 gingen hier 247,08 EUR…

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Erschienen 23. März 2006 auf http://www.rsv-blog.de.

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