Wettbüros und unerlaubtes Glücksspiel in Berlin
am 25.01.2005 von Lichtenrader NotizenTagesspiegel Online : Berlin berichtet im heutiges Berliner Tagesspiegel von der Vielzahl illegaler Wettbüros und der Ladehemmung der Berliner Strafverfolgungsbehörden wegen angeblicher oder wirklicher Rechtsunsicherheiten auf diesem Gebiet. Es sollen sehr viele Wettbüros ohne die erforderliche Gewerbegenehmigung in Berlin betrieben werden. Das OLG Hamburg hat in einem Urteil vom vom 19.08.2004 - 5 U 32/04 - unter anderem ausgeführt: nach bisheriger ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verstieß die Veranstaltung von Glücksspielen ohne Erlaubnis grundsätzlich zugleich gegen § 1 UWG a.F. (BGH v. 14.3.2002 – I ZR 279/99, BGHReport 2002, 505 = MDR 2002, 1082 = NJW 2002, 2175 [2176] – Sportwetten). Dies hat der BGH jüngst wieder in seiner Entscheidung „Schöner Wetten” vom 1.4.2004 bestätigt (BGH v. 1.4.2004 – I ZR 317/01, CR 2004, 613 = BGHReport 2004, 1172 = NJW 2004, 2158 [2160] – Schöner Wetten). Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Rechtslage nach In-Kraft-Treten des neuen UWG anders zu beurteilen ist. Denn der Rechtsbruchtatbestand des § 4 Nr. 11 UWG ist auf der Grundlage der neuesten Rechtsprechung konzipiert worden (Köhler, Das neue UWG, NJW 2004, 2121 [2124]). Nach § 4 Nr. 11 UWG handelt unlauter, wer „einer gesetzlichen Vorschrift zuwider handelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln”. Unter die damit angesprochenen gesetzlichen Vorschriften fallen auch solche, die den Zutritt zu einem Markt von der Erteilung einer öffentlich-rechtlichen Erlaubnis abhängig machen, und damit die Sicherstellung einer bestimmten Qualität oder Sicherheit der gebotenen Waren oder Dienstleistungen bezweckt ist (Köhler, Das neue UWG, NJW 2004, …
Bundesverfassungsrichterin Jaeger aus dem Amt geschieden Ernennung des neuen Verfassungsrichters
BVerfG / . Siehe auch: Entscheidung vom 17.08.2004, Entscheidung vom 14.08.2004, Entscheidung vom 03.08.2004, Entscheidung vom 28.07.2004, Entscheidung vom 13.07.2004, Entscheidung vom 20.04.2004, Entscheidung vom 03.03.2004, Entscheidung vom 14.01.2004, Ents…
VG Berlin bestätigt Verbot der privaten Veranstaltung von Sportwetten
Recht und Alltag / In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat die 35. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin mit Beschluss vom 17.08.2006 (Az.: VG 35 A 97.05) ein an den Antragsteller gerichtetes Verbot, Sportwetten zu vermitteln, bestätigt. Der Antragsteller…
BGH bestätigt Freispruch eines Wettbürobetreibers
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Angeklagte betrieb im Saarland im Zeitraum zwischen Oktober 2003 bis März 2004 ein Wettbüro, in dem auch die Beteiligung an Sportwetten mit festen Gewinnquoten (sog. Oddset-Wetten) einer auf der Isle of Man ansässigen Firma angeboten wurden. E…
Zivilrecht allgemein: Basiszins ab 01.07.2007 auf 3,19 Prozent erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Zivilrecht allgemein: Basiszins ab 01.07.2007 auf 3,19 Prozent erhöht
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Seine Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt. Er ist an die Stelle des Basiszinssatzes nach dem Diskontsatz-Überleitung…
Telefonüberwachungen in 121 Strafverfahren in Schleswig-Holstein 2004 angeordnet
Lichtenrader Notizen / Das Justizministerium in Schleswig-Holstein informiert über Telefonüberwachungen im Jahr 2004 Richter ordneten 2004 in 121 Strafverfahren die Telefonüberwachung an. 2003 war in 113 Verfahren Telefonüberwachung angeordnet worden. Ein stärkerer…
