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Wettbewerbszentrale: Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung für den Handel erwartet: Nationales Verbot der Gewinnspielkoppelung an den Warenabsatz auf europäischem Prüfstand

am 08.07.2008 von http://www.drbuecker.de

Der BGH hat sich dazu entschieden, die Frage der Vereinbarkeit des deutschen Koppelungsverbots mit der neuen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) dem europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorzulegen. Für die Werbung mit Gewinnspielen gilt in Deutschland neben dem besonderen Transparenzgebot nach § 4 Nr. 5 UWG auch das Verbot der Koppelung von Gewinnspielen an den Warenabsatz, das in § 4 Nr. 6 UWG geregelt ist. Hier hält nun europäisches Recht Einzug: Nachdem die Umsetzungsfrist der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG) im Dezember letzten Jahres abgelaufen ist, haben sich die Gerichte trotz der noch fehlenden Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht im Rahmen ihrer Entscheidungen an der Richtlinie zu orientieren. Die Richtlinie selbst enthält jedoch im Hinblick auf Gewinnspielwerbung keine der nationalen Vorschrift entsprechende Regelung. Der Bundesgerichtshof, der auf Antrag der Wettbewerbszentrale über die Frage der Zulässigkeit eines von dem Discounter Plus veranstalteten Gewinnspiels zu entscheiden hat, legte deshalb mit heute bekannt gegebenem Beschluss dem EuGH die Frage vor, ob das nationale Verbot der Koppelung von Gewinnspielen an den Warenabsatz mit der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken vereinbar ist. Die Wettbewerbszentrale hatte die Bonusaktion Ihre Millionenchance des Discounters Plus als unzulässige Koppelung der Teilnahme an einem Gewinnspiel an den Warenabsatz beanstandet. Die Aktion wurde mit dem Hinweis Einkaufen, Punkte sammeln, gratis Lotto spielen beworben und eröffnete den Kunden die Möglichkeit, durch das Sammeln von Bonuspunkten beim Kauf von Waren aus dem Sortiment des Discounters an den Ziehungen des deutschen Lottoblocks teilzunehmen. Nachdem die Vorinstanzen die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt …

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