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Wettbewerbswidrigkeit von elektronischer Werbung oder der Mythos der mutmaßlichen Einwilligung – Teil 3 (E-Mail und SMS)

am 27.04.2007 von http://www.schindlerboltze.de/weblog

Das Versenden unverlangter E-Mail- oder SMS-Werbung stellt eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar – da Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und im gewerblichen Bereich ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.
Eindrucksvoll hierzu die Entscheidung des OLG Koblenz vom 29.09.2006 - 14 W 590/06:
„Das Gericht weiß aus eigener Anschauung, wie viel Zeit und Mühe es kostet, allmorgendlich aus der elektronischen Post die Flut von unerwünschten Werbe-Mails auszusortieren, die sich häufig mit einer seriös oder zumindest unverfänglich wirkenden Absenderadressen tarnen, um auf diese Weise das Mißtrauen des Adressaten zu zerstreuen. Es handelt sich um ein Ärgernis, dessen finanziellen Anreiz nur durch eine entsprechende Streitwertfestsetzung angemessen begegnet werden kann.“ Den Streitwert für die Zusendung einer einzigen SPAM-Mail setzte das Gericht dabei auf 10.000 EUR fest.
Eine Bewerbung per E-Mail oder SMS ist nur bei ausdrücklicher (oder stillschweigender) Einwilligung erlaubt. Eine mutmaßliche Einwilligung (zu diesem Begriff siehe den Beitrag zur Faxwerbung) ist nicht ausreichend, da § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG nicht – wie etwa § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG bei der Telefonwerbung – zwischen Verbraucher und Gewerbetreibendem und ausdrücklicher und mutmaßlicher Einwilligung unterscheidet. Aus dem Umkehrschluß zur Regelung bei Telefonwerbung ist daher zu schließen, daß eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist.
Der Werbende hat darüber hinaus zu gewährleisten, daß es aufgrund unrichtiger Eingaben oder unrichtiger Speicherung der E-Mail-Adressen nicht zu einer unerwünschten Zusendung von E-Mails kommt. Dies wird in der Praxis durch das sog. Double-opt-in-Verfahren gewährleistet, bei welchem sich der Interessent z.B. auf der …

Wettbewerbswidrigkeit von elektronischer Werbung oder der Mythos der mutmaßlichen Einwilligung – Teil 1 (Telefonwerbung)

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Das Bewerben mittels Telefon, Telefax, E-Mail oder SMS kann gem. §7 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine wettbewerbsrechtlich relevante „unzumutbare Belästigung“ darstellen, wenn keine Einwilligung des Beworbenen v…

Wettbewerbswidrigkeit von elektronischer Werbung oder der Mythos der mutmaßlichen Einwilligung – Teil 2 (Faxwerbung, elektronische Anrufmaschinen)

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Unverlangt übermittelte Faxwerbung ist in vielerlei Hinsicht ein Ärgernis. Zum einen entstehen hierdurch Mehrkosten (Toner, Papier, etc.), das Telefaxgerät wird in der Zeit der Werbesendung blockiert. Ferner erfordern Telefaxe generell…

E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden ist unzulässig

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wie bereits in einem früheren Beitrag dargestellt, ist nicht nur unverlangt zugesendete E-Mailwerbung gegenüber Privatpersonen, sondern auch gegenüber Gewerbetreibenden unzulässig. Dies bestätigte das Oberlandesgericht (OLG)…

Newsletterdienste, Spamvorwürfe und das Double-Opt-In-Verfahren

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Unverlangte zugesandte Werbe-E-Mails stellen als sogenannter Spam eine unzumutbare Belästigung dar, die rechtlich mit Hilfe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Form von Abmahnungen bekämpft werden können. Ferner stell…

Hanseatisches OLG: Unerwünschte E-Mail-Werbung - Die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten, stellt regelmäßig unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) und eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung i.S.d. § 3 U

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Zusendung von E-Mails handelt es sich nach der Definition in Art. 2 Satz 2 lit. h der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation um elektronische Post im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. <br><br> 2. Der Versender…

Ungewollte E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden

Handakte WebLAWg / Die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung allein aufgrund einer gewerblichen Tätigkeit des Empfängers kommt nicht in Betracht. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist eine unzumutbare Belästigung bei einer Werbung unter Verwendung von elektronischer Pos…

AG München: Double-Opt-In - Allein die Aufforderung zur Bestätigung einer E-Mail-Adresse im Rahmen des Double-Opt-In-Verfahrens löst noch keinen Unterlassungsanspruch aus und stellt keine unzumutbare Belästigung dar.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das so genannte Double-Opt-In-Verfahren ist geeignet und reicht aus, um hinsichtlich unerwünschter E-Mail-Werbung einen Missbrauch durch Eingabe von E-Mail-Adressen durch Dritte zu verhindern. 2. Allein die Aufforderung zur Bestätigung einer…

Mail- und SMS-Werbung - mit Einwilligung per Kreuz im Kästchen?

Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine unzumutbare Belästigung insbesondere anzunehmen bei einer Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass ei…

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