Wettbewerbsverbot in Satzung, Geschäftsführervertrag und Aufhebungsvereinbarung

Ein Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH – oder Unternehmergesellschaft – ist immer wieder Gegenstand intensiver und schwieriger Verhandlungen der Gesellschaft mit dem Geschäftsführer, aber auch unter den Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft. Die gesamte Materie “Wettbewerbsverbot” ist dabei nicht zu unterschätzen, da sie vom Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht gleichermaßen beeinflusst wird. Hinzukommt, dass zwischen einem Wettbewerbsverbot bei bestehendem Vertragsverhältnis und einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot zu unterscheiden ist.

Contents 1. Wettbewerbsverbot für Gesellschafter 2. Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer 3. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot a) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Gesellschafter b) Nachvertragliches Wettbewerbsverbot für Geschäftsführer In Kurzform verpflichtet ein Wettbewerbsverbot den Betroffenen, dem Vertragspartner räumlich, gegenständlich und zeitlich keine Konkurrenz zu machen und sich infolgedessen bestimmten Beteiligungen im Wirtschaftsleben zu enthalten. Ein Wettbewerbsverbot kann daher bei entsprechender zeitlicher und räumlicher Ausdehnung einem faktischem Berufsverbot gleichkommen. 1. Wettbewerbsverbot für Gesellschafter

Grundsätzlich gilt für Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, sei es eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft, der Grundsatz der Wettbewerbsfreiheit. Solange ein Gesellschafter also nicht gleichzeitig Geschäftsführer der Gesellschaft ist, darf er auch mit seiner Gesellschaft auch in Wettbewerb treten und dieser beispielsweise mit einem Einzelunternehmen Konkurrenz machen.

Nach der Rechtsprechung kann sich jedoch ein Wettbewerbsverbot für Gesellschafter aus der gesellschaftsrechtliche Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft ergeben, insbesondere bei personalistisch strukturierten Gesellschaften. Hier – und nur hier – kann sich für

beherrschende Gesellschafter bzw. Gesellschafter mit maßgeblichem Einfluss auf den oder die Geschäftsführer

während der Gesellschaftszugehörigkeit ein gesetzliches Wettbewerbsverbot – also auch ohne explizite Vereinbarung in der Satzung – ergeben.

Darüber hinaus kann ein Wettbewerbsverbot natürlich für alle Gesellschafter – mit oder ohne Mehrheit bzw. maßgeblichen Einfluss auf den oder die Geschäftsführer – in der Satzung vereinbart werden. Dies kann zeitlich auf die Dauer der Zugehörigkeit zur Gesellschaft, aber auch für die Zeit nach Ausscheiden aus der Gesellschaft vereinbart werden. Bei der Vereinbarung eines Wettbewerbsverbot ist bei großen Gesellschaften jedoch das Kartellverbot gem. § 1 GWB zu beachten. Bei Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots – über das Ausscheiden aus der Gesellschaft hinaus – ist jedoch darauf zu achten, dass das Wettbewerbsverbot nicht sittenwidrig sein darf. Sittenwidrig ist ein…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Wettbewerb , Geschäftsführer , Gesellschafter , Gesellschafter- Geschäftsführer , Geschäftsführervertrag , Unternehmergesellschaft , Treuepflicht , Gesellschafter-geschäftsführer , Wettbewerbsverbot , Gmbh , Konzern , Gmbh & Co. KG , Gesellschaftsvertrag , Satzung , Gmbh Amp Co. KG , Geschäftsführer Wettbewerbsverbot Satzung
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 25. Januar 2011 auf http://blogmbh.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Geschäftsführer Wettbewerbsverbot Satzung:

Kündigungsschutz für den Geschäftsführer einer GmbH

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 31. Mai 2010 — Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hatte am 10.05.2010 die Frage zu beantworten, ob zugunsten des Geschäftsf…

Das Wettbewerbsverbot der Gesellschafter einer OHG, GbR, GmbH

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 20. Februar 2009 — Das Wettbewerbsverbot ist Ausfluss der Treuepflicht der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft. Bei der GbR leitet sich da…

Rechte und Pflichten der Gesellschafter

blogmbh.de | 4. August 2011 — Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter einer GmbH bestimmen sich nach dem GmbH-Gesetz und dem Gesellschaftsvertrag, wobe…

Vermögensberater dürfen grundsätzlich nach Vertragsende für die Konkurrenz arbeiten

Handelsvertreter Blog | 28. Mai 2010 — Darf ein Handelsvertreter/Vermögensberater nach Vertragsende für die Konkurrenz tätig werden, wenn ihm dies gemäß Vertrag nicht…

NDA statt Wettbewerbsverbot

German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch | 1. August 2007 — CK - Washington.   Die Beklagte weigerte sich, ein Wettbewerbsverbot zu unterzeichnen. Jedoch akzeptierte sie eine Vertraulichkeit…

Wettbewerbsverbot

Kanzlei Garben, Schlüter, Schützler & Reiss | 3. Dezember 2007 — Während des laufenden Arbeitsverhältnisses besteht für den Arbeitnehmer - auch ohne gesonderte Vereinbarung - ein Wettbewerbsve…

Wettbewerbsverbot während dem laufenden Kündigungsschutzprozess

Kanzlei.Schuck. | 27. September 2010 — Während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist einem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum …

Karenzentschädigung – „überschießendes“ Wettbewerbsverbot

firstlex-blog | 15. Mai 2010 — Das Bundesabrietsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Anspruch auf Karenzentschädigung eines Arbeitnehmers aus einem Wettbew…

Strafrecht oder Zivilrecht, jedenfalls unschuldig

Rechtsanwalt News | 30. Juni 2010 — Ich hatte mich schon auf ein schnelles Versäumnisurteil vor dem Landgericht eingestellt, da die Gegenseite nichts erwidert ha…

Wettbewerbsverbot: Probezeit schadet nicht

Handakte WebLAWg | 10. Juli 2006 — Wurde in einem Arbeitsvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit einer Karenzentschädigung aufgenommen, muss der Arb…

Geschäftsführer

Online Ratgeber für Existenzgründer, Freiberufler, Kleinunternehmer sowie kleine und mittlere Unternehmen zu allen Themen einer erfolgreichen Unternehmensführung.


Gewerbliches Einzelunternehmen

Frei, einfach, flexibel, aber volle Haftung. Das Einzelunternehmen ist nicht nur für kleine Unternehmen mit geringen Umsätzen und geringem Risiko interessant. Ein Einzelunternehmen gründen is


Geschäftsführervertrag

Im Geschäftsführervertrag vereinbaren Geschäftsführer und GmbH dessen Rechte und Pflichten, wobei inhaltlich im wesentlichen Regelungen zu Aufgaben und Pflichten, Dauer, Geschäftsführergehalt


GmbH und Co. KG im Überblick

In der Rechtsform der GmbH & Co. KG werden die haftungsrechtlichen Vorteile der GmbH und die gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorteile der Personengesellschaft KG kombiniert. Bei de