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Wettbewerbsverbot

am 03.12.2007 von http://www.gssr.de/lawblog/

Während des laufenden Arbeitsverhältnisses besteht für den Arbeitnehmer - auch ohne gesonderte Vereinbarung - ein Wettbewerbsverbot. Der Arbeitnehmer darf nicht gleichzeitig für einen Konkurrenten seines Arbeitgebers tätig sein oder selbst eine Unternehmung betreiben, die in Konkurrenz zum Arbeitgeber steht. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch das Wettbewerbsverbot. Der Arbeitnehmer ist nunmehr vollständig frei darin, zu einem Konkurrenten des ehemaligen Arbeitgebers zu wechseln oder selbst ein Konkurrenzuntenehmen zu eröffnen. Der Arbeitgeber kann sich mit einem nachvertraglichem Wettbewerbsverbot gegen die häufig unerwünschte Konkurrenztätigkeit seines ehemaligen Arbeitnehmers schützen. Eine solche Vereinbarung bedarf der Schriftform, d.h. der Unterschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie kann auch direkt im Arbeitsvertrag enthalten sein; es muss also nicht zwingend eine gesonderte Urkunde erstellt werden.Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann bis zur Höchstgrenze von maximal zwei Jahren abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber muss sich verpflichten, eine sogenannte Karenzentschädigung an den Arbeitnehemer zu zahlen für den Zeitraum, in welchem der Arbeitnehmer aufgrund des Wettbewerbsverbotes eine Konkurrenztätigkeit nicht aufnehmen kann. Das Gesetz sich als Mindestsatz die Hälfte der zuletzt bezogenen Vergütungsleistungen vor (inklusive aller Vergütungsbestandteile wie z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld). Allerdings muss sich der Arbeitnehmer anderweitigen Erwerb auf die montliche Entschädigungsleistung durch den früheren Arbeitgeber anrechnen lassen. Hat der Arbeitnehmer also eine neue Stelle bei einem Unternehmen angetreten, welches nicht in Konkurrenz zum alten Arbeitgeber steht, so wird aufgrund der Tatsache der Anrechnung des neuen Verdienstes auf die Karenzentschädigung aus dem Wettbewerbsverbot zumeist keine zu zahlende Karenzentschädigung mehr übrig …

Falsche Klausel: Wettbewerbsentschädigung ist auch bei Ausscheiden in Probezeit zu zahlen

andreas-buschmann.net / Erhält ein Arbeitnehmer eine Wettbewerbsentschädigung (Karenzentschädigung) gezahlt, wenn er schon in der Probezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet? Ist dem Arbeitnehmer eine Wettbewerbsentschädigung zu zahlen, wenn der Standard-Arbeitvert…

Wettbewerbsverbot: Probezeit schadet nicht

Handakte WebLAWg / Wurde in einem Arbeitsvertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot mit einer Karenzentschädigung aufgenommen, muss der Arbeitgeber die Entschädigung zahlen, auch wenn das Arbeitsverhältnis während der Probezeit gekündigt wird. Wie das BAG ent…

Zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot im einseitig vorformulierten Arbeitsvertrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

Recht und Alltag / Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für längstens zwei Jahre bestimmte Wettbewerbshandlungen zu unterlassen, und ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass im Å

Wettbewerbsverbote - Augenmaß ist gefragt

Law-Blog / Arbeitnehmern mit Schlüsselfunktionen, insbesondere mit Kundenkontakt, wird im Arbeitsvertrag regelmäßig ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot auferlegt. Dadurch kann der Arbeitnehmer im Fall des Ausscheidens aus dem Unternehmen bis zu zwei Jahr…

BAG: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot im einseitig vorformulierten Arbeitsvertrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit

Rechtblog / Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für längstens zwei Jahre bestimmte Wettbewerbshandlungen zu unterlassen, und ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass im Å

Kein Sonderkündigungsrecht nach § 12 KSchG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - BAG Urteil vom 25.10.2007, Az. 6 AZR 662/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Besteht nach der Entscheidung eines Arbeitsgerichts im Kündigungsschutzverfahren das Arbeitsverhältnis fort und ist der Arbeitnehmer inzwischen ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen, so kann er innerhalb einer Woche nach Rechtskraft des Urteils…

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