WettbewerbsR: Kosten der Abwehr der Abmahnung sind erstattungsfähig
am 06.10.2006 von http://www.ra-haensch.de/php/wordpress
Die Anwaltskosten für die vorgerichtliche Abmahnung eines Wettbwerbsverletzers sind in einem nachfolgenden gerichtlichen Eilverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht im Wege der gerichtlichen Kostenfestsetzung festsetztbar. Das hat der BGH bereits 2005 entschieden (OLG Hamburg vom 18.01.2005 8 VV 196/04 [OLG Report Hamburg 2005, 4539] und nachfolgend BGH vom 20.10.2005 I ZB 21/05 [BGH Report 200, 270]).
Im umgekehrten Fall sind jedoch die Anwaltskosten der Abwehr der außergerichtlichen Mahnung im späteren Gerichtsverfahren als Kosten des Rechtsstreits festsetzbar, wie das OLG Hamburg jetzt entschied (OLG Hamburg vom 07.06.2006 8 W 16/06 [AnwBl. 2006, 679]).
Zugrunde lag folgender Fall:
ein Unternehmen war von einem Wettbewerber wegen einer angeblichen Wettbewerbsverletzung außergerichtlich abgemahnt worden und hatte durch einen eigenen Anwalt die Abmahnung zurückweisen lassen. Der Abmahner hatte daraufhin Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, aber nach Hinweis des Gerichtes wieder zurückgenommen. Das Gericht hatte daraufhin entschieden, dass der Abmahner die Kosten des …
Anwaltskosten erstattungsfähig?
Handakte WebLAWg / Die Kosten einer ohne Untersuchungsanordnung vom Grundstückseigentümer durchgeführten Bodenuntersuchung, die den durch vorangegangene Erkundungsmaßnahmen begründeten und nicht vom Eigentümer zu vertretenden Verdacht einer schädlichen BodenverÅ
LG Hamburg: Erstattungsfähig von Anwaltskosten bei Abmahnung
domainundrecht.de / JurPC: Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.09.2005 (Az.: 312 O 321/05) “Es stellt eine im Wettbewerb nach § 3 UWG bzw. sonst unerlaubte Handlung nach § 823 BGB dar, wenn im Rahmen der Plattform “eBay” ein Chipkarten-Lese- bzw. -…
OLG Hamburg: Kosten bei Anerkenntnis einer Abmahnung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 28.04.2004 - Az.: 5 W 34/04) hatte über die Kosten eines Anerkenntnisses einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung zu entscheiden.Die Antragsstellerin hatte die Antragsgegnerin außergerichtlich wegen einer Wettbewerbshandlu…
BGH: Kosten eines Abwehrschreibens - Die dem Beklagten durch ein vorgerichtliches Abwehrschreiben entstandenen Kosten stellen, soweit sie auf die Verfahrensgebühr nicht anrechenbar sind, keine notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung i.S. des § 9
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die dem Beklagten durch ein vorgerichtliches Abwehrschreiben entstandenen Kosten stellen, soweit sie auf die Verfahrensgebühr nicht anrechenbar sind, keine notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung i.S. des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar. 2. Ein…
LG Hamburg: Schadensersatz bei unberechtigter Markenabmahnung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Urt. v. 10.11.2005 - Az.: 315 O 371/05) hat entschieden, dass bei einer unberechtigten Abmahnung aus einem Markenrecht der Abgemahnte für die außergerichtlichen Kosten einen Schadensersatzanspruch hat.Erst vor kurzem hat der Große…
LG Berlin: Keine Zahlungspflicht für einstweilige Verfügung bei fehlender Abmahnung
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Verhinderung von Bildveröffentlichungen in einer Zeitschrift verlangt zwar keine vorherige Abmahnung. Unterlässt der Antragsteller aber die Abmahnung, hat nicht die Zeitschrift die Kosten zu…
OLG Köln: Ersatzfähigkeit von Abmahnungskosten bei Schubladenverfügung - Grundsätzlich besteht nur ein Anspruch auf Ersatz der Kosten vorgerichtlicher Abmahnungen. Die Kosten einer erst nach Erlass einer einstweiligen Verfügung ausgesprochene
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. § 12 Abs. 1 UWG regelt ausschließlich den Ersatz für die Kosten vorgerichtlicher Abmahnungen und bietet keine Rechtsgrundlage für die Erstattung von Abmahnkosten in Fällen, in welchen die Abmahnung erst nach Erlass einer (auf den nämlichen…
BGH: Kosten der Schutzschrift II - Die durch die Einreichung einer Schutzschrift nach Rücknahme des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entstandenen Kosten sind auch dann nicht erstattungsfähig, wenn der Antragsgegner die Antragsr
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat die unterliegende Partei oder im Falle der Antrags- oder Klagerücknahme der Antragsteller oder Kläger (§ 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO) dem Gegner die diesem erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zwecke…
