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Wettbewerbs- und Vergaberecht: Kein Verwaltungsrechtsschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Unterschwellenbereich

am 06.06.2007 von http://www.mkvdp.de/

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 2. Mai 2007 (6 B 10.07) festgestellt, dass der Verwaltungsrechtsweg bei der Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der Schwellenwerte des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen bzw. der Vergabeverordnung nicht eröffnet ist. Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen im Wege der hierzu vorgesehenen Vergabeverfahren. Dabei ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine Nachprüfung der Vergabepraxis durch Vergabekammern und auf sofortige Beschwerde hin durch das für die Vergabekammer zuständige Oberlandesgericht im ordentlichen Rechtsweg vorgesehen, dies allerdings nur für Aufträge, die bestimmte, durch Verordnung festgelegte Schwellenwerte erreichen oder überschreiten (diese betragen z.B. für Bauaufträge zurzeit 5 Mio. Euro). In letzter Zeit war streitig geworden, in welchem Rechtsweg die Vergabe von Aufträgen unterhalb dieser Schwellenwerte überprüft werden kann. So hatte u.a. das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sei. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist nun in einem aktuellen Beschluss vom 2. Mai 2007 zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verwaltungsrechtsweg im Unterschwellenbereich nicht gegeben ist. Tragend für die Entscheidung ist die Erwägung, dass auch öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von Aufträgen unbeschadet ihrer öffentlich-rechtlichen Bindungen wie jeder andere Auftraggeber als Nachfrager am Markt auftreten. Die öffentliche Hand bewege sich bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in aller Regel auf dem Boden des Privatrechts, so dass für Streitigkeiten über die hierbei vorzunehmende Auswahl unter den Bietern nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben sei. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist von erheblicher Bedeutung, weil vor den ordentlichen Gerichten bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte ein sog. Primärrechtsschutz in aller …

Wettbewerbs- und Vergaberecht: Wettbewerbswidrige Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der Bundesgerichtshof hat in einem bereits am 16. November 2006 verkündeten Urteil - I ZR 191/03 -, dessen Urteilsbegründung erst jetzt veröffentlicht wurde, bestätigt, dass eine unaufgeforderte Telefonwerbung gegenüber Gewerbetreibenden unzulä…

Vergabekontrolle unterhalb der Schwellenwerte

Blickpunkt Recht & Steuern / Das Bundesverwaltungsgericht hat die Zuständigkeit der Verwaltungsgericht für Kontrolle der Vergabe von Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verneint. Diese Verfahren seien, so das BV…

Primärrechtsschutz bei Vergaben unter dem Schwellenwert

Blickpunkt Recht & Steuern / Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Anfang Mai 2007 entschieden hat, dass Konkurrentenstreitigkeiten in unterhalb des Schwellenwertes liegenden Vergabeverfahren vor die ordentlichen Gerichte und nicht vor die Verwaltungsgerichten gehören, zeige…

BGH-Urteil: Vergabe ohne Ausschreibung ist Wettbewerbsverstoß nach UWG

Vergabeblog / Wird ein öffentlicher Auftrag oberhalb der Schwellenwerte entgegen den Vorschriften des GWB ohne öffentliche Ausschreibung vergeben, so liegt hierin nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Urteil vom v. 03.07.08 – I ZR 145/05) zugleich eine wettbewe…

Bundesratsinitiative für Mindestlohn bei öffentlichen Ausschreibungen

Vergabeblog / Rheinland-Pfalz hat eine Entschließung “zur Absicherung eines europarechtskonformen Entgeltschutzes bei öffentlichen Auftragsvergaben“ in den Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 254/08): Der Bundesrat soll die Bundesregierung auffordern, auf ein…

BVerwG 7 B 33.07 - Beschluss

Bundesverwaltungsgericht / Erftverband; Verbandsmitglied; Inanspruchnahme von Anlagen; Drittanfechtung; Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; Vergaberechtsweg; öffentlicher Auftrag.…

BGH: Vergaberechtswidrige Erteilung von Aufträgen als Wettbewerbsverstoß

ReH..Mo - Blog / Laut einem Urteil des BGH (v. 03.07.08 – I ZR 145/05) handeln öffentliche Auftraggeber, die Aufträge oberhalb des Schwellenwertes entgegen den Vorschriften des GWB ohne öffentliche Ausschreibung vergeben, wettbewerbsrechtlich unlauter gem. §§…

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