Wettbewerbs- und Vergaberecht: Abwerbeanruf durch Personalberater
am 04.01.2008 von http://www.mkvdp.de/Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 22. November 2007 - I ZR 183/04 (Direktansprache am Arbeitsplatz III) erneut zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von Abwerbeanrufen eines Personalberaters am Arbeitsplatz Stellung genommen. Diese Problematik war zuvor bereits Gegenstand von zwei jüngeren Urteilen des BGH aus den Jahren 2004 und 2006 (Urteil vom 4. März 2004 - I ZR 221/01 - Direktansprache am Arbeitsplatz I, Urteil vom 9. Februar 2006 - I ZR 73/02 - Direktansprache am Arbeitsplatz II). Der BGH führt seine bisherige Rechtsprechung fort und fasst die wettbewerbsrechtliche Beurteilung von Abwerbeanrufen durch Personalberater am Arbeitsplatz wie folgt zusammen:„Danach ist eine erste Kontaktaufnahme nicht wettbewerbswidrig, wenn der Mitarbeiter lediglich nach seinem Interesse an einer neuen Stelle befragt, diese kurz beschrieben und ggf. eine Kontaktmöglichkeit außerhalb des Unternehmens besprochen wird. Ein solcher erster Telefonanruf muss sich auf das zur ersten Kontaktaufnahme Notwendige beschränken. Eine wenige Minuten überschreitende Gesprächsdauer ist ein Indiz dafür, dass der Personalberater bereits den ersten Kontakt in wettbewerbswidriger Weise, insbesondere zu einem unzulässigen Umwerben des Angerufenen, genutzt hat. Der Personalberater ist gehalten, nachdem er sich bekannt gemacht und den Zweck seines Anrufs mitgeteilt hat, zunächst festzustellen, ob der Angerufene an einer Kontaktaufnahme als solche und zu diesem Zeitpunkt Interesse hat. Nur wenn dies der Fall ist, darf der Personalberater die in Rede stehende offene Stelle knapp umschreiben und, falls das Interesse des Mitarbeiters danach fortbesteht, eine Kontaktmöglichkeit außerhalb des Arbeitsbereichs verabreden. Ein zu Abwerbezwecken geführtes Telefongespräch, das über eine solche Kontaktaufnahme hinausgeht, ist als unlauterer Wettbewerb …
Headhunting am Arbeitsplatz – was ist erlaubt?
Prof. Dr. jur. Dieter Nennen / Das Geschäft der Personalberater boomt. In vielen Bereichen fehlen geeignete Arbeitskräfte, nicht nur hochqualifizierte und spezialisierte Topleute. Da liegt es nahe, den potenziellen Kandidaten einfach, zeitsparend und kostengünstig am Arbeitspla…
BGH: Direktansprache (Abwerbung) am Arbeitsplatz II
ElbeBlawg / Der BGH hatte darüber zu entschieden, ob die Abwerbung am Arbeitsplatz unter be- stimmten Umständen wettbewerbswidrig ist. Die Zivilrichter führen damit ihre eigene Rechtsprechung fort, nach der grundsätzlich eine Abwerbung am Arb…
BGH: Direktansprache durch Headhunter am Arbeitsplatz
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 22.07.2007 - Az.: I ZR 183/04: PDF) hat sich in einer weiteren Entscheidung zur Direktansprache durch Headhunter am Arbeitsplatz geäußert:Ein Personalberater, der bei einem ersten Telefongespräch, das er mit einem Arbeitnehmer ein…
Wenn der Headhunter dreimal klingelt …
Handakte WebLAWg / Headhunter dürfen Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz anrufen, um sie für die Konkurrenz abzuwerben. Das hat der BGH in einem jüngst veröffentlichten Urteil jetzt erneut klargestellt. Danach verstoßen fernmündliche Abwerbeversuche aber dann ge…
Abwerbung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz
kielanwalt.de / Ob dies im konkreten Fall so war, konnte das Gericht mangels entsprechender Feststellungen durch die Vorinstanz nicht entscheiden. In seiner Revisionsentscheidung, mit der er das landgerichtliche Urteil aufhob, machte der 1. Zivilsenat allerdings deu…
BGH: Verbot der Telefonwerbung gegenüber Unternehmern bestätigt
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der BGH (Urteil vom 16. November 2006 I ZR 191/03) hat in einer neuen Entscheidung ausdrücklich geurteilt, dass eine telefonische Werbung auch gegenüber Unternehmern unzulässig ist: Bei einem Gewerbetreibenden könne zwar regelmäßig ein mutmaß…
