Wettbewerb führt zur Steuerpflicht
Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Der Bundesfinanzhof hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass kommunale Krematorien in Nordrhein-Westfalen d…
Der Bundesfinanzhof hat in einem jetzt ver??ffentlichten Urteil entschieden, dass kommunale Krematorien in Nordrhein-Westfalen der K??rperschaftsteuer und Gewerbesteuer unterliegen. Hintergrund dieser Entscheidung: Krematorien werden in zahlreichen Bundesl??ndern auch von privaten Unternehmen betrieben, die damit der Besteuerung unterliegen. Daneben gibt es weiterhin kommunale Krematorien. W??hrend gewerbliche T??tigkeiten der ??ffentlichen Hand aus Gr??nden der Wettbewerbsgleichheit steuerpflichtig sind, ist die Wahrnehmung ??ffentlicher Aufgaben im Grundsatz steuerfrei.
Obwohl die Leichenverbrennung in Nordrhein-Westfalen eine ??ffentliche Aufgabe ist und nur die M??glichkeit besteht, diese Aufgabe auf einen privaten Krematoriumsbetreiber zu ??bertragen, hat der BFH eine steuerpflichtige gewerbliche T??tigkeit angenommen. Zum einen herrscht auch in Nordrhein-Westfalen zwischen privaten und ??ffentlichen Krematoriumsbetreibern Wettbewerb. ??ffentliche und private Krematorien k??nnen ihre Preise frei gestalten und die Kunden sind nicht verpflichtet, ein bestimmtes Krematorium auszuw??hlen. Zum anderen bieten die Betreiber von Krematorien aus dem In- und Ausland ihre Dienste nicht nur f??r Leichenverbrennungen aus dem unmittelbaren ??rtlichen Umfeld, sondern ??berregional an. Deshalb kann eine Wettbewerbsbeeintr??chtigung privater Unternehmen in anderen Bundesl??ndern oder EU-Mitgliedstaaten nicht ausgeschlossen werden.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. Oktober 2008 - I R 51/07
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