Wesentliche Beteiligung von 1%

Die Absenkung der Beteiligungsgrenze des § 17 Abs. 1 EStG auf 1% durch das Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 ist nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf verfassungsgemäß.

Es ist allgemein anerkannt und vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden, dass der Gesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen einen weiten Gestaltungsspielraum hat, und nicht gehindert wäre, Gewinne aus jeder Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens zu besteuern.

Will der Gesetzgeber eine bestimmte Steuerquelle erschließen, andere hingegen nicht, dann ist der allgemeine Gleichheitssatz solange nicht verletzt, wie die Differenzierung nicht willkürlich ist, sondern auf sachgerechten Erwägungen, insbesondere finanzpolitischer, volkswirtschaftlicher, sozialpolitischer oder steuertechnischer Natur, beruht.

Unter Beachtung dieser Grundsätze hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass der Steuergesetzgeber die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bis einschließlich 1998 von einer Beteiligungsquote von mehr als 25 % am Stammkapital der Gesellschaft abhängig gemacht hat. Die Nähe einer solchen Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft, die mitunternehmerähnliche Stellung des Gesellschafters, sein möglicher Einfluss auf die Ausschüttungs- und Rücklagenpolitik, verbunden mit der Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Entstehung von Veräußerungsgewinnen planmäßig herbeizuführen, wurde als ausreichender sachlicher Grund für die Bestimmung der Wesentlichkeitsgrenze angesehen.

Auch die Absenkung der Beteiligungsquote von 25 % auf 10 % durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24.03.1999 ist unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG als unbedenklich beurteilt worden. Sie liegt im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums.

Dasselbe gilt für die hier zu beurteilende Regelung des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes vom 23.10.2000. Durch diese Regelung wird der grundsätzlich zulässige Weg einer breiteren steuerlichen Erfassung von Wertsteigerungen im Privatvermögen fortgesetzt. In Zusammenhang mit dem ebenfalls im Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 vorgenommenen Systemwechsel vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren misst der Gesetzgeber der Besteuerung von Beteiligungseinkünften i.S.v. § 17 EStG eine neue Funktion bei. Die Erfassung von Gewinnen aus Anteilsveräußerungen wird nicht mehr mit der mitunternehmerähnlichen Stellung des wesentlich beteiligten Gesellschafters gerechtfertigt. Stattdessen dient § 17 EStG nunmehr dazu sicherzustellen, dass der zu weniger als 10 % beteiligte Anteilseigner die Halbeinkünftebesteuerung nicht dadurch verhindert, dass er seine Beteiligung vor der Gewinnausschüttung (steuerfrei) veräußert, sich aber dabei die in der Gesellschaft …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Einkommensteuer (betrieb) , Wesentliche Beteiligung , Beteiligungsverkauf , Gmbh-beteiligung

Erschienen 6. Februar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Grunderwerbsteuerberechnung: Grunderwerbsteuer: Berechnung der Beteiligungsquote von 95 v. H. bei mittelbarer Beteiligung an grundbesitzender Gesellschaft

Meyer-Köring v.Danwitz | 11. Januar 2011 — BFH (Urteil vom 25.08.2010 - II R 65/08): Der Erwerb einer mittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Gesellschaft unt…

Wesentliche Beteiligung an einer Gesellschaft – und die Senkung der Beteiligungsgrenze im StEntlG 1999/2000/2002 –

Rechtslupe | 22. März 2012 — Für den Bundesfinanzhof ist es ernstlich zweifelhaft, ob sich die Beteiligungsgrenze nach der im Jahr der Veräußerung geltenden…

Steuerrechtlich Veräußerung Gesellschaftsanteil: Veräußerung von Gesellschaftsanteilen

Blickpunkt Recht & Steuern | 12. August 2005 — Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in zwei Urteilen mit der Steuerpflicht des Gewinns aus einer Veräußerung von Geschäftsanteil…

BVerfG zur Rückwirkung im Steuerrecht II: Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalan…

STEUERRECHT | 19. August 2010 — BVerfG-Beschluss vom 07.07.2010 – 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 Pressemitteilung Nr. 65/2010 des Bundesverfassu…

Rückwirkende Herabsetzung der Beteiligungsquote

Rechtslupe | 30. März 2011 — Soweit nach Maßgabe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 über die durch das Steuerentlastungsgesetz…

Bundesverfassungsgericht: Rückwirkung im Steuerrecht II - Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerung…

fachanwaltsliste.de | 17. September 2010 — Pressemitteilung Nr. 65/2010 vom 19. August 2010 Beschluss vom 7. Juli 2010 – 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 – D…

BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2010 – IV C 6 – S 2244/10/10001 -

STEUERRECHT | 20. Dezember 2010 — Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in § 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassung…

Bundesverfassungsgericht: Rückwirkung im Steuerrecht II – Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerung…

fachanwaltsliste.de | 17. September 2010 — Pressemitteilung Nr. 65/2010 vom 19. August 2010 Beschluss vom 7. Juli 2010 – 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 – D…

BFH zur wesentlichen Beteiligung: Maßgeblichkeit des Gesamtvertragskonzepts

STEUERRECHT | 21. März 2012 — BFH-Urteil vom 05.10.2011 – IX R 57/10 Pressemeldung Nr. 18 des Bundesfinanzhofs (BFH): “Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mi…

Verfassungsbeschwerde zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nicht zur Entscheidung angenommen

Recht im Allgemeinen, Steuerrecht im Speziellen | 12. Juli 2009 — Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG; ab VZ 2004) wurde eingeführt, nachdem der Haushaltsfreibetrag für Allei…