Wertvolle Post
am 08.06.2006 von Blickpunkt Recht & Steuern
Die Post haftet nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch für den Verlust von Sendungen, die sie eigentlich gar nicht befördern will:
Trotz der Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post, wonach sie keinen Vertrag über die Beförderung von Sendungen mit bestimmtem Inhalt (im jetzt von Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: ungefasste Edelsteine in einem Wert von mehr als 1.000 DM) schließe, kommt ein Beförderungsvertrag über eine an sich ausgeschlossene Sendung zustande, wenn die fragliche Sendung von Mitarbeitern der Post in Unkenntnis des Inhalts am Schalter entgegengenommen wird.
Die Regelung in Abschn. 6 Abs. 2 Satz 4 der AGB der Deutschen Post AG, wonach diese nicht für ausgeschlossene Sendungen gemäß Abschn. 2 Abs. 2 ihrer AGB haftet, stellt keine Leistungsbeschreibung dar und lässt beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 435 HGB auch bei Verbotsgütern die volle Haftung der Deutschen Post AG unberührt.
Problematisch ist im Einzelfall dann …
Wertlos
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OLG Köln: MarkenR: Deutsche Post / Blaue Post
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Die Marke “POST”
BERLIN BLAWG / Nach einem Bericht der taz hat das Deutsche Patent- und Markenamt entschieden, die Marke “Post” der deutschen Post AG zu löschen, weil ein Freihaltebedürfnis bestünde. Der Beschluß sei allerdings noch nicht rechtskräftig, die deutsch…
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Post bald keine Marke mehr?
Feder-und-Paragraph.de / Einem Bericht von n-tv.de zufolge beabsichtigt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Marke "Post" zu löschen. Nach Informationen von n-tv geht dies aus einem Schreiben hervor, den das DPMA an die Deutsche Post AG und den Bundesverb…
Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke Post (II)
IP|Notiz / Wir hatten soeben die Gelegenheit mit der Richterin am Bundespatentgericht Elisabeth Fink den Fall der Post zu diskutieren, über den wir gestern berichtet hatten. Dabei teilte Sie die von uns im Rahmen des Artikels vertretene Einschätzung, dass die…
