Wertminderung auch für PKWs mit einer Laufleistung von ca. 200.000 km
am 17.06.2007 von Unfall - Blog
Die Kollegen bei Lawinfo.de machen auf ein beachtenswertes Urteil des OLG Oldenburg 8 U 246/06 vom o1.o3.2007 aufmerksam, wonach eine hohe Laufleistung eines PKWs der Zuerkennung einer merkantilen Wertminderung nicht entgegensteht. Der PKW der Klägerin, ein zum Unfallzeitpunkt ca. 3 ½ Jahre alter Audi A 6 Avant TDI wies schon eine Fahrleistung von 195.648 km auf. Die Beklagten meinten, wegen dieser hohen Laufleistung sei eine Wertminderung nicht mehr gerechtfertigt. Dem trat das Gericht deutlich entgegen:
„Diesem Anspruch steht nicht entgegen, dass das am 5. Oktober 2000 erstmals zugelassene Fahrzeug der Klägerin vom Typ Audi A 6 Avant TDI zum Unfallzeitpunkt schon eine Fahrleistung von 195.648 km aufwies. Entgegen der Auffassung des Landgerichts entspricht es nicht mehr höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass bei Personenkraftwagen im allgemeinen eine Fahrleistung von 100.000 km als obere Grenze für den Ersatz eines merkantilen Minderwerts anzusetzen ist. Diese früher vertretene Auffassung beruhte darauf, dass solche Fahrzeuge im allgemeinen nur noch einen derart geringen Handelswert hatten, dass ein messbarer Minderwert nach Behebung der Unfallschäden nicht mehr eintrat.
Maßgeblich ist mithin nicht allein die Laufleistung des Fahrzeugs, sondern deren Bedeutung für die Bewertung des Fahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Diese Bedeutung kann sich im Laufe der Zeit mit der technischen Entwicklung und der zunehmenden Langlebigkeit der Fahrzeuge ändern. Ein entsprechender Wandel auf dem Gebrauchtwagenmarkt spiegelt sich insbesondere in der Bewertung von Gebrauchtfahrzeugen durch Schätzorganisationen wie Schwacke und DAT wieder, die in ihren Notierungen inzwischen bis auf 12 Jahre zurückgehen und ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich sämtliche Marktnotierungen auf unfallfreie Fahrzeuge beziehen (vgl. dazu …
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HUK Coburg - Eine Leerformel nach der anderen
Unfall - Blog / Über die merkwürdige Auslegung der „Halbjahresklausel” des BGH (VI ZR 192/05 vom 23.o5.2006) durch die HUK war u.a. hier schon berichtet worden. Es ging um einen Totalschaden an einem PKW, der unter Aus…
Unfall kann Sachmangel bei Gebrauchtwagen bedeuten
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Bedeutung der Angabe Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat seine Rechtsprechung fortentwickelt, wo…
“Unfallschäden lt. Vorbesitzer”
Blickpunkt Recht & Steuern / Über die Bedeutung der Angabe “Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein” beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler hatte jetzt der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Und er hat die Entscheidung genutzt, um seine R…
