Wertermittlung von Nachlassgegenständen

Im Rahmen der Berechnung von Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen kann es zu Streit über den Wert von Nachlassgegenständen kommen. Über einen solchen Fall hatte der BGH zu befinden. Streitig war der anzusetzende Wert verschiedener Grundstücke, die z.T. unter gutachterlich festgestelltem Verkehrswert veräußert worden waren.

Bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche kann nach Ansicht des IV. Zivilsenats in der Regel nur der tatsächlich erzielte Verkaufspreis angesetzt werden. Auf einen hierüber liegenden gutachterlichen Schätzwert kommt es nicht an. </…

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Themen: Bgh , Pflichtteil , Berechnungsgrundlage , Streit , Notar , Verkehrswert , Schätzwert

Erschienen 19. August 2011 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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