Werbungskosten für die eigene Personalratswahl
am 17.01.2008 von http://www.meisen.info
Die Aufwendungen für Werbegeschenke, die einem Kandidat für seine Wahl in den Personalrat einer Behörde entstehen, sind als Werbungskosten steuerlich berücksichtigungsfähig. Das entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil und gab damit einem Gewerkschaftsmitglied recht, das zur Vorbereitung seiner Wahl in den Personalrat Werbegeschenke wie z.B. Schlüsselanhänger und Taschenkalender im Wert von etwa € 500 verteilt hatte.
Das Finanzamt hatte die Aufwendungen als solche für „Gewerkschaftspropagandamaterial“ angesehen und den Abzug versagt. Dieser Einschätzung folgte das Finanzgericht nicht. Die Richter weisen vielmehr darauf hin, dass die ehrenamtlichen Tätigkeiten sowohl für eine Gewerkschaft als auch als Mitglied in einem Personalrat …
Werbungskosten bei Personalratswahl
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Aufwendungen für Werbegeschenke, die einem Kandidat für seine Wahl in den Personalrat einer Behörde entstehen, sind, so das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem jetzt veröffentlichtem Urteil, als Werbungskosten steuerlich…
Fachkongress und Werbungskosten
Blickpunkt Recht & Steuern / Aufwendungen für Fachkongresse können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar sein, wenn ein konkreter Zusammenhang mit der Berufstätigkeit besteht. Dies ist im Rahmen einer Gesamtwü…
Werbungskosten beim Polizisten-Dienstsport
Blickpunkt Recht & Steuern / Fahrtkosten, die einem Polizisten durch Fahrten zur dienstlich verordneten Sportausübung entstehen, sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg jedenfalls dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Sport auf Polizeisport…
Entfernungspauschale trotz Freifahrtberechtigung
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Bewirtung bei Schulungsveranstaltungen
Blickpunkt Recht & Steuern / Aufwendungen für eine geschäftlich veranlasste Bewirtung sind nach § 4 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes steuerlich nicht abziehbar, soweit sie 70 % des angemessenen Betrags übersteigen. Diese Bestimmung greift nach einem heute ver&o…
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