Werbung von Rechtsanwälten mit Dumpingpreisen wettbewerbswidrig
am 09.08.2006 von http://blog.juracity.de
Das Landgericht Ravensburg entschied durch Urteil -Aktenzeichen 8 O 89/06 KfH 2 -, dass Werbung von Rechtsanwälten mit Pauschalpreisen von 20 € wettbewerbswirdig und damit unzulässig sei. Dieses Urteil stellt die erste gerichtliche Entscheidung zu den Billigangeboten der Rechtsanwälte dar.
Hintergrund dieser Entscheidung ist die Klage einer Kanzlei gegen die beklagte Kanzlei, welche mit besonders billigen Angeboten geworben hatte, nach welchen Kunden an 2 Tagen in der Woche ohne Vereinbarung eines Besprechungstermins in allen rechtlichen Anglegenheiten für 20 Euro inklusive Mehrwertsteuer beraten werden.
Dieses Honorar steht nach Auffassung des entscheidenden Gerichts nicht im Verhältnis zur Leistung und Haftungsrisiko des Rechtsanwaltes. Auch bestehe durch diese Dumpingpreise das Risiko, dass sich andere Kanzleien gezwungen sähen, ebenfalls für derart geringe Gebühren tätig zu werden.
Trotz der Lockerung des Vergütungsrechts der Rechtsanwälte müssen die Honorare in einem angemessenen Verhältnis zu der anwaltlichen Leistung stehen. Nach Auffassung des entscheidenden Gerichts komme im vorliegenden Falle …
E-Mail-Werbung bei Rechtsanwälten
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Rechtsanwälte im Wettbewerb
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