Werbung mit Testergebnissen: Unzulässig, wenn Prüfungsverfahren zwischenzeitlich geändert wurde

Werbung mit Testergebnissen – wie etwa der Benotung durch die Stiftung Warentest – ist sicherlich sehr plakativ, aber auch nicht ganz einfach. Dass die Testergebnisse verfallen, wenn ein Produkt mittlerweile stark verändert wurde, ist vermutlich jedem Werber klar; zu beachten ist jedoch auch, dass nach aktueller Rechtsprechung die Ergebnisse auch dann verfallen, wenn das Testverfahren zwischenzeitlich geändert wurde.

Sehr schön besprochen wird die Problematik hierzu in einem Urteil des OLG Hamburg, das sich mit der Bewertung von Sonnencreme durch die Stiftung Warentest befasst. Der Hersteller eines Sun Care-Produkts bewarb dieses mit dem Testergebnis „GUT” unter Bezugnahme auf den Test 08/2007, und zwar auch im Jahr 2008. Zwischenzeitlich hatten sich die Kriterien von Stiftung Warentest für die Beurteilung von Sonnenschutzmitteln jedoch erheblich verändert – während vorher die vergleichende Bewertung der UVA-Schutzleistung nach der DIN 67502 durchgeführt wurde, ging die Stiftung später zu einem Bewertungsverfahren nach den COLIPA-Guidelines über (dieses berücksichtigt nicht nur das UVA/UVB-Verhältnis, sondern auch die Möglichkeit der Photodegradation der UVA-Filter). Wie das beworbene Produkt bei einer Bewertung nach diesen Kriterien abschneiden würde, lässt sich aus dem alten Test nicht ableiten.

Insbesondere aus diesem Grund untersagte das OLG Hamburg die weitere Werbung mit dem alten Testergebnis, da die Käufer üblicherweise in die Aktualität der Testergebnisse vertrauen und so in die Irre geleitet werden könnten (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 10.10.2008, Az. 3 W 134/08; m.w.N.):

„Der angesprochene Verkehr geht regelmäßig davon aus, dass sich die Untersuchungsmethoden von Stiftung Warentest am Stand der Technik orientieren, die Testergebnisse mithin eine objektive Aussage über die Qualität anhand vorgegebener Kriterien darstellen […]. Liegen Erkenntnisse vor, die eine andere Beurteilung bereits geprüfter Waren rechtfertigen können, und haben derartige Entwicklungen – wie hier – in der Veröffe…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Olg Hamburg
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 28. Juli 2011 auf http://www.it-recht-kanzlei.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG Hamburg: Werbung für Sonnenschutzmittel mit veralteten Testergebnissen – Wettbewerbsverstoß, wenn mit überholten Testergebniss…

Dr. Graf | 30. Juni 2011 — Rechtsnormen: §§ 3, 5, 8 Abs. 1 UWG In ihrer aktuellen Ausgabe (Heft 07/2011) veröffentlicht die „Stiftung Warentest“ wiede…

OLG Hamburg: Werbung mit Testergebnissen unzulässig, wenn sich die Bewertungskriterien geändert haben

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 20. Juni 2010 — OLG Hamburg, Beschluss vom 10.10.2008, Az. 3 W 134/08 §§ 3, 5, 8 Abs. 1 UWG Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Wer…

OLG Frankfurt a.M.: Wesentliche Informationen bei Werbung mit Testergebnissen - Bei einer Werbung mit knapp überdurchschnittlichen…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 24. Februar 2011 — 1. Bei einer Werbung mit Testergebnissen (hier: der Stiftung Warentest) ist die Information, wie die Bewertung des beworbenen Prod…

Werbung Mit Testergebnissen: Beliebt: Werbung mit Testergebnissen

Handakte WebLAWg | 2. August 2008 — Damit Werbung den gewünschten Erfolg beim Verbraucher erzielt ist es heute wichtiger denn je, objektive Qualitätsurteile zur Ab…

OLG Hamm: (Stiftung Waren-) Testhinweiswerbung - Die Werbung mit einem alten Test ist irreführend, wenn es einen neuen Test gibt, …

MEDIEN INTERNET und RECHT | 1. Mai 2007 — 1. Nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG sind bei der Beurteilung der Frage, ob eine Werbung irreführend ist, die in ihr enthaltenen Angaben ü…

Gericht untersagt Werbung mit Testurteil

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 23. Juni 2009 — Die Bewerbung der eigenen Artikel mit einem Gütesiegel der Stiftung Warentest ist ein effektives Mittel für viele Unternehmer auch…

Problemfall: Werbung mit Testergebnissen

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 4. März 2011 — Viele Händler bewerben ihre Produkte mit Testergebnissen renommierter Untersuchungsorganisationen. Dies kommt nicht von ungefäh…

Gut ist eben nicht sehr gut. Und das muss in der Werbung auch gesagt werden!

kLAWtext | 24. Februar 2011 — Derzeit häufen sich Meldungen zum Thema Werbung mit Testergebnissen. Hier geht es um die Frage, ob man mit einem Testurteil "Gut" …

Werbung mit Testergebnissen der Stiftung Warentest – Ändern die neuen Werbebedingungen etwas an der wettbewerbsrechtlichen Bewertu…

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 16. Juli 2008 — Die Werbung mit guten Testergebnissen erfreut sich bei Unternehmen großer Beliebtheit. Insbesondere die Tests der Stiftung Ware…

OLG Hamm: Werbung mit fremden Testergebnissen ist irreführend / Keine privaten Stadtwerke

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 5. März 2010 — OLG Hamm, Urteil vom 08.12.2009, Az. 4 U 129/09 §§ 3, 5 UWG Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Irreführung des Verbr…