Werbung mit Testergebnissen: Unzulässig, wenn Prüfungsverfahren zwischenzeitlich geändert wurde
Werbung mit Testergebnissen – wie etwa der Benotung durch die Stiftung Warentest – ist sicherlich sehr plakativ, aber auch nicht ganz
einfach. Dass die Testergebnisse verfallen, wenn ein Produkt mittlerweile stark verändert wurde, ist vermutlich jedem Werber klar; zu
beachten ist jedoch auch, dass nach aktueller Rechtsprechung die Ergebnisse auch dann verfallen, wenn das Testverfahren
zwischenzeitlich geändert wurde.
Sehr schön besprochen wird die Problematik hierzu in einem Urteil des OLG Hamburg, das sich mit der Bewertung von Sonnencreme durch
die Stiftung Warentest befasst. Der Hersteller eines Sun Care-Produkts bewarb dieses mit dem Testergebnis „GUT” unter Bezugnahme auf
den Test 08/2007, und zwar auch im Jahr 2008. Zwischenzeitlich hatten sich die Kriterien von Stiftung Warentest für die Beurteilung
von Sonnenschutzmitteln jedoch erheblich verändert – während vorher die vergleichende Bewertung der UVA-Schutzleistung nach der DIN
67502 durchgeführt wurde, ging die Stiftung später zu einem Bewertungsverfahren nach den COLIPA-Guidelines über (dieses
berücksichtigt nicht nur das UVA/UVB-Verhältnis, sondern auch die Möglichkeit der Photodegradation der UVA-Filter). Wie das beworbene
Produkt bei einer Bewertung nach diesen Kriterien abschneiden würde, lässt sich aus dem alten Test nicht ableiten.
Insbesondere aus diesem Grund untersagte das OLG Hamburg die weitere Werbung mit dem alten Testergebnis, da die Käufer üblicherweise
in die Aktualität der Testergebnisse vertrauen und so in die Irre geleitet werden könnten (vgl. OLG Hamburg, Beschluss v. 10.10.2008,
Az. 3 W 134/08; m.w.N.):
„Der angesprochene Verkehr geht regelmäßig davon aus, dass sich die Untersuchungsmethoden von Stiftung Warentest am Stand der Technik
orientieren, die Testergebnisse mithin eine objektive Aussage über die Qualität anhand vorgegebener Kriterien darstellen […]. Liegen
Erkenntnisse vor, die eine andere Beurteilung bereits geprüfter Waren rechtfertigen können, und haben derartige Entwicklungen – wie
hier – in der Veröffe…
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