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Werbung mit 40 Jahren Garantie nicht wettbewerbswidrig

am 28.08.2008 von http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil v. 26.06.2008, Az. I ZR 221/05) hatte in einem Urteil vom 26.06.2008 darüber zu entscheiden, ob die Werbung mit einer 40jährigen Garantie wettbewerbswidirg sein könnte.Die Klägerin war der Auffassung, die Werbung Extreme Garantie weil es 40 Jahre Garantie nur auf das Material der Zukunft gibt sei irreführend und damit wettbewerbswidrig, da eine solche Garantieverpflichtung gegen § 202 Abs. 2 BGB verstoße.Diese Vorschrift besagt, dass die Verjährung nicht durch Rechtsgeschäft über eine Frist von 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn ausgedehnt werden kann. Eine längere Verjährung könne somit nicht wirksam vereinbart werden. Der BGH hat nun in seiner Entscheidung klargestellt, dass diese Vorschrift, die eine Maximalgrenze für Verjährungsfristen von 30 Jahren festschreibt, nur für materiell-rechtliche Ansprüche einschlägig ist, die der Verjährung unterliegen. Der selbständige Garantievertrag dagegen, der 40 Jahre Garantie verspricht, besteht neben der gesetzlichen Gewährleistung und stellt ein Dauerschuldverhältnis dar, dass nicht der Verjährung unterliegt. Hiervon streng zu unterscheiden sind die aus diesem Dauerschuldverhältnis erwachsenden Ansprüche, die wiederum der - maximal 30jährigen - Verjährung unterliegen. Es ging in …

BGH: Extreme Garantie - Der Abschluss eines Garantievertrages von 40 Jahren ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar und nicht wettbewerbswidrig, wenn er sich auf eine Sache bezieht, die eine entsprechende Lebensd

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Abschluss eines Garantievertrages für die Haltbarkeit einer Sache mit einer Laufzeit von 40 Jahren ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Die Werbung mit einer solchen Garantie ist nicht wettbewerbswid…

Sind 40 Jahre Garantie zuviel?

Pfitzer.Rechtsanwaelte / Ein Hersteller für Aluminiumdächer hatte damit gworben, dass er für seine Aluminiumdächer eine Garantie von 40 Jahren gebe. Wegen dieser Garantie wurde der Hersteller dann von zwei Wettbewerbern auf Unterlassung in Anspruch genommen. Nach Ansicht…

40 Jahre Garantie?

RECHTaktuell / Die meisten Klagen haben per AGB vereinbarte zu geringe oder in gewissem Umfang ausgeschlossene Gewährleistungsansprüche zum Gegenstand. Der BGH hatte nunmehr einen entgegengesetzten Fall zu entscheiden. Ein Unternehmen hatte für sein Produkt (Met…

40 Jahre Garantie?

RECHTaktuell / Die meisten Klagen haben per AGB vereinbarte zu geringe oder in gewissem Umfang ausgeschlossene Gewährleistungsansprüche zum Gegenstand. Der BGH hatte nunmehr einen entgegengesetzten Fall zu entscheiden. Ein Unternehmen hatte für sein Produkt (Met…

BGH: Werbung mit Garantie über 40 Jahre nicht wettbewerbswidrig

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 26.06.2008 - Az.: I ZR 221/05: PDF) hat entschieden, dass die Werbung mit einer Garantie über 40 Jahre nicht wettbewerbswidrig ist:Der Abschluss eines Garantievertrages für die Haltbarkeit einer Sache mit einer Laufzeit von 40 Jahr…

IT-Hardware: BGH nimmt Abstand von Verbot lebenslanger Garantie

IT-Rechtsinfo / Zur Begründung führt der Senat (I ZR 221/05) aus, die Garantiezusage des Herstellers sei nicht als Verlängerung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche zu bewerten, sondern als eigenständiger Garantievertrag. Dieser sei - quasi ähn…

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