Werbung im Internet - Adwords – Ein Ende in Sicht? - Können Adwords nun gegen das Markenrecht verstoßen?
Adwords beschäftigen die Rechtsexperten schon seit geraumer Zeit. Nicht nur vor den deutschen Gerichten streiten Unternehmen darüber,
ob die Verwendung einer fremden Marke als Adword eine Markenrechtsverletzung darstellt. Der EuGH wird diese Frage bald entscheiden.
Doch schon seit Ende letzten Jahres gibt es eindeutige Signale, wie der EuGH wahrscheinlich urteilen wird – von vielen blieb das
bislang unbeachtet. Lesen Sie dazu jetzt den zweiten Artikel der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei über die rechtlichen Aspekte der
Werbung im Internet.
Was sind eigentlich Adwords?
Als Adwords werden die Werbeanzeigen bezeichnet, die bei der Suche mit einer Internetsuchmaschine (z.B. Google) nicht innerhalb der
Trefferliste, sondern getrennt davon am rechten Bildschirmrand erscheinen (bei unter der Überschrift "Anzeigen"). Diese Adwords werden von Google über ein Tool im Internet verkauft.
Dabei kann sich der Werbende bei der elektronischen Schaltung der Werbeanzeige die Begriffe (sog. „Keywords") aussuchen, bei deren
Suche über die Suchmaschine die entsprechende Werbeanzeige angezeigt werden soll. Gleiches gilt – je nach Wunsch und entsprechender
Einstellung bei der Schaltung der Werbeanzeige – für solche Suchbegriffe, die mit den angegebenen Keywords verwandt oder diesen
ähnlich sind.
Eine kleine Rechtsgeschichte der Adwords
Das LG Hamburg hat bereits am 30.03.2004 entschieden (Aktenzeichen: 312 O 910/03), dass die Verwendung eines markengeschützten
Begriffs als Adword keine Verletzung des Markenrechts darstellen würde, da es an einer zeichenmäßigen Verwendung des Begriffs fehlen
würde. Allerdings haben andere Instanzgerichte dies auch schon anders gesehen. So sah das OLG Braunschweig in seinem Urteil vom
12.07.2007 (Aktenzeichen: 2 U 24/07) in der Verwendung einer Marke als Keyword eine markenmäßige Benutzung, die dem Inhaber des
Markenrechts ermöglicht, nach dem Markengesetz gegen die Verwender der Marke vorzugehen. Als Begründung führte das Gericht aus, dass
dabei gerade die spezifische Lotsenfunktion der Marke ausgenutzt würde. Auch das OLG Stuttgart urteilte am 09.08.2007 (Aktenzeichen:
2 U 23/07), dass die Verwendung einer markenrechtlich geschützten Bezeichnung kennzeichenmäßig erfolgt und damit das anwendbar ist, wenn die (fremde) Marke als sog.
Keyword für eine "Google"-Adwords-Anzeige eingesetzt werde. Vor dem BGH ist das Verfahren des OLG Braunschweigs (s.o.) fortgeführt
worden. Der BGH hat dabei entschieden (EuGH-Vorlage vom 22.01.2009, Aktenzeichen: I ZR 125/07), dass das Verfahren ausgesetzt werden
muss und die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen ist. Dort ist das Verfahren zur Zeit immer noch anhängig, mit einer
Entscheidung wird bald gerechnet. Eine erste Tendenz, wie das Urteil ausfallen wird, ist aus den so genannten Schlussanträgen des für
den Fall zuständigen Generalanwalts herauszulesen. In ein wenig anders gelagerten Fällen hat der …
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