Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung Spezialist für Verkehrsrecht im Briefkopf
am 12.08.2004 von http://www.bundesverfassungsgericht.deAktenzeichen: 1 BvR 159/04. Siehe auch: …
Wo Spezialist drin ist, darf auch Spezialist draufstehen...
mepHisto-bLAWg / Ein Rechtsanwalt, der auf seinem Briefkopf die Bezeichnung als Spezialist für Verkehrsrecht führte, hatte mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen das berufsrechtliche Verbot dieser Selbstbezeichnung vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg,
2 BvR 2028/08 vom 22.10.2008
BVerfG / Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Auslieferung des Beschwerdeführers an die Russische Föderation zum Zweck der Strafverfolgung.
1 BvR 159/04 vom 28.07.2004
BVerfG / Der beschwerdeführende Rechtsanwalt wendet sich gegen das Verbot, die Bezeichnung Spezialist für Verkehrsrecht auf seinem Briefkopf zu führen.
Berufsrecht: Spezialist für Verkehrsrecht
advobLAWg / Die Bezeichnung Spezialist für Verkehrsrecht auf dem Briefkopf eines Rechtsanwaltes ist zulässig. Dies entschied das BVerfG am 28.07.2004:Verboten werden können Werbemethoden, die Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn
Befundbericht ohne Umsatzsteuer
Rechtslupe / Für einen Befundbericht ohne nähere gutachtliche Äußerung braucht bei der Honorierung keine Umsatzsteuer erstattet zu werden. In einem aktuellen Fall hat das Bundessozialgericht hierzu entscheiden, dass das beklagte Land berechtigt war, bei der H
BGH: Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei Kündigungsandrohung des Arbeitgebers
anwalt-kiel.com / Der Bundesgerichtshof - IV ZR 305/07 - hat die Eintrittspflicht eines Rechtsschutzversicherers bei vom Versicherungsnehmer behaupteten Rechtsverstoß durch Kündigungsandrohung des Arbeitgebers bestätigt. I. Der Kläger verlangt von seinem Rechtssc
Literaturhaus.de
Handakte WebLAWg / Der unbefugte Gebrauch der Bezeichnung Literaturhaus als Domain verletzt das Namensrecht des unter dieser Bezeichnung im Vereinsregister eingetragenen Vereins. Mit der vorliegenden Entscheidung hat das OLG München dem Bekl. die Nutzung des Namens Li
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung von Redaktionsräumen
BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvR 2019/03. Siehe auch: Entscheidung vom 01.02.2005
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Untätigkeit
BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 1610/03. Siehe auch: Entscheidung vom 29.03.2005
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Geschäftspapieren von Anwaltsnotaren
BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvR 2561/03. Siehe auch: Entscheidung vom 08.03.2005
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg in Sachen Görgülü
BVerfG / Aktenzeichen: 1 BvR 1664/04. Siehe auch: Entscheidung vom 05.04.2005
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verfassungswidrig
BVerfG / Aktenzeichen: 2 BvR 167/02. Siehe auch: Entscheidung vom 11.01.2005
