Werbung mit Bestellformular ohne Widerrufsbelehrung

Ist in einer Werbeanzeige für ein Zeitschriftenabonnement ein Bestellformular beigefügt, mit dem die Zeitschrift abonniert werden kann, muss darin ein Hinweis gemäß § 312c Abs. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB, § 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB enthalten sein, dass im Falle einer Bestellung kein Widerrufsrecht besteht.

Haushaltsgegenstände des täglichen Bedarfs im Sinne des § 312b Abs. 3 Nr. 5 BGB sind nicht Zeitungen und Zeitschriften.

Für den herkömmlichen Versandhandel gelten die Regelungen des § 312b Abs. 3 Nr. 5 BGB nicht.

Auf Fernabsatzverträge ist die für Ratenlieferungsverträge gemäß § 505 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 und 3, § 491 Abs. 2 Nr. 1 BGB geltende Bagatellgrenze von 200 € nicht entsprechend anwendbar.

Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Klageverfahren gegen den Springer-Verlag. Dieser verlegt unter anderem die 14-tägig erscheinende Zeitschrift „Computer Bild“. Darin veröffentlichte sie im Juni 2008 eine Anzeige, in der sie für ein Jahresabonnement dieser Zeitschrift zum Preis von 91 € (mit DVD) oder 65 € (mit CD) warb. Die Bestellung konnte mit einer Postkarte oder einem Coupon, die der Anzeige beigefügt waren, aufgegeben werden. Angaben zum Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts enthielten weder die Anzeige noch die Postkarte oder der Coupon. Die Klägerin, eine in die Liste nach § 4 UKlaG eingetragene qualifizierte Einrichtung, ist der Ansicht, die Beklagte verstoße gegen ihre Verpflichtung, die Verbraucher vor Abgabe der auf den Abschluss eines solchen Vertrags gerichteten Erklärung darauf hinzuweisen, dass ihnen kein Widerrufsrecht zustehe. Sie sieht darin zugleich einen Verstoß gegen § 3 UWG, weil es sich bei diesen Vorschriften um Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handele. Die Klägerin nimmt die Beklagte gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG, § 8 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 1 Satz 1 UWG auf Unterlassung und gemäß § 5 UKlaG, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG auf Erstattung von Abmahnkosten in Anspruch.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs kann die Klägerin von der Beklagten verlangen, dass sie es unterlässt, wie in der beanstandeten Zeitungsanzeige für Zeitschriftenabonnements zu werben, ohne auf das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts hinzuweisen.

Die Klägerin ist als in die Liste nach § 4 UKlaG eingetragene qualifizierte Einrichtung berechtigt, Unterlassungsansprüche wegen Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Fernabsatzverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG) und wegen Zuwiderhandlung gegen § 3 UWG (§ 8 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 1 Satz 1 UWG) geltend zu machen. Die Klägerin hat ihren Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr gestützt und dazu eine ihrer Auffassung nach von der Beklagten im Juni 2008 begangene Zuwiderhandlung vorgetragen. Der Unterlassungsanspruch ist daher nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der… » Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Zeitschriften , Bgb , Bundesgerichtshof , Uwg , Informationspflicht , Vorschriften , Postkarte , Abonnement , Bagatellgrenze , Zeitschriftenwerbung , Ratenlieferungsvertrag
Rechtsgebiet: Fernabsatzrecht

Erschienen 8. Dezember 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Computer-Bild - Verpflichtung zur Belehrung über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts (hier: bei Zeitschriftenabonnements)…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 11. Dezember 2011 — 1. Die Regelung des § 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB a.F. (und n.F.) gilt auch für Fernabsatzverträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschr…

Computer-Bild

kanzlei.biz | 12. Dezember 2011 — Amtlicher Leitsatz: a) In einer Werbeanzeige für ein Zeitschriftenabonnement, der ein Bestellformular beigefügt ist, mit dem die Z…

Auch über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts muss belehrt werden

Internet-Law | 6. Dezember 2011 — Der Springer-Verlag ist von einem Verband wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen worden, weil er in einer W…

BGH, I ZR 17/10 – Computer-Bild

ipweblog.de | 8. Dezember 2011 — BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 – I ZR 17/10 – Computer-Bild Amtliche Leitsätze: BGB § 312b Abs. 3 Nr. 5, § 312c Abs. 1, § 3…

BGH: In einer Werbeanzeige für ein Zeitschriftenabonnement mit Bestellformular muss darauf hingewiesen werden, dass kein Widerrusf…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 6. Dezember 2011 — BGH Urteil vom 09.06. 2011 I ZR 17/10 Computer-Bild BGB § 312b Abs. 3 Nr. 5, § 312c Abs. 1, § 312d Abs. 4 Nr. 3, § 491 Abs. 2 Nr. …

BGH: Liegt der Werbung für ein Zeitschriftenabo ein Bestellformular bei, muss auf diesem darauf hingewiesen werden, dass kein Wide…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 7. Dezember 2011 — BGH, Urteil vom 09.06.2011, Az. I ZR 17/10§ 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB Der BGH hat entschieden, dass in einem Produktangebot (hi…

BGH: Computer-Bild muss auf fehlendes Widerrufsrecht hinweisen

IT-Blawg | 7. März 2012 — …das hat der BGH mit Urteil vom 09.06.2011 (Az.: I ZR 17/10) entschieden. Ein Verlag, der für eine Jahresabonnement einer …

Auf Nichtbestehen des Widerrufrechts im Fernabsatz muss hingewiesen werden

netzrecht.org | 10. Februar 2012 — Grundsätzlich steht Verbrauchern beim Kauf von Waren über das Internet ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu. Etwas anderes gilt n…

BGH: Abo geht übrigens auch ohne Widerrufsrecht (Zum Weltverbrauchertag!)

rechtsanwalt-leisner.de | 15. März 2012 — Heut ist Weltverbrauchertag, herzlichen Glückwunsch! Gab einen schönen Tweet und von mir nun noch ein paar Verbraucherschutzv…

BGH bejaht Zulässigkeit der Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 25. Januar 2012 — Der Bundesgerichtshof hat heute (Urteil vom 25. Januar 2012 - VIII ZR 95/11) eine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob für e…