Werbung mit “ANWALTS-FLATRATE”: Immer mehr Billigheimer unterwegs

Auf der Website einer Bonner Kollegin ist zu lesen: “Bitte beachten Sie auch unsere kostengünstige ANWALTS-FLATRATE für Unternehmen – Dauerhafte Beratung und Vertretung unabhängig vom Streitwert und Aufwand ab 99,00 EUR/Monat” (hier ein Screen Shot). Mal abgesehen davon, dass die Formulierung berufsordnungswidrig ist, weil sie beim potentiellen Mandanten irrige Vorstellungen hinsichtlich der Kosten einer Vertretung im Prozess erzeugt (Stichwort Gebührenunterschreitungsverbot), der Mandant beim Begriff Flatrate aber gerade eine absolute Kostendeckelung erwartet (zumal der im Werbetext verwendete Begriff Streitwert ja gerade auf Prozesse hindeutet), stelle ich mir ferner das Gesicht der Kollegin vor, wenn der Mandant nach Abschluss des Flatrate-Vertrags dann viele komplexe Verträge zur Prüfung oder Erstellung beauftragt (womöglich mit exotischen Rechtgebieten und hohem Haftungsrisiko). Aber es muss jeder Anwalt selbst entscheiden, wie viel Wert er seiner Anwaltsarbeit zumisst. Der eine nimmt 500 Euro die Stunde (siehe hier), der andere 99 Euro für den ganzen Monat. Zur Werbung eines Kollegen mit dem Slogan “kostenlose Ersteinschätzung” hatten wir hier schon mal gebloggt. Nun denn: Glückauf Frau Kollegin und viel Spaß mit den Flatrate-Mandanten!

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Themen: Anwälte , Anwaltshonorar , Kollegen , Rechnung , Slogan , Honorar , Einsteiger , Humorhaber , Anwaltsgebühren , Gebührenunterschreitungsverbot
Rechtsgebiet: Prozessrecht

Erschienen 20. Juli 2011 auf http://www.rechthaber.com.

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