Werberecht: Bussgelder für Call-Center weiterhin aktuell

Anfang 2010 gab es Berichte (dazu nur hier bei SPON), denen zu Folge gegenüber Call-Centern recht hohe Geldbußen verhängt wurden wegen (Werbe-)Anrufen ohne Einwilligung der Betroffenen. In letzter Zeit wurde es in der Öffentlichkeit diesbezüglich etwas stiller – keineswegs aber gegenüber den Call-Centern ruhiger.

Ein aktueller Fall (der nicht in der Presse ist), sollte Call-Center-Betreibern die “Augen öffnen”: Man hat für einen Auftraggeber Kunden angerufen, wobei vertraglich eine Zustimmung aller Angerufenen zugesichert wurde. Die lag aber dann doch nicht in jedem Fall vor, am Ende gab es ein enormes Bussgeld für das Call-Center durch die Bundesnetzagentur nach §20 UWG.

Der sehr kurz geschilderte Fall soll nochmals eines verdeutlichen: Call-Center dürfen sich nicht “blind” auf (irgendwelche) einfachen Zusagen ihres Auftraggebers verlassen. Wo genau man derzeit die Grenze zur Fahrlässigkeit zu ziehen hat ist m.E. derzeit schwierig festzustellen. Wer aber kurzerhand ohne irgendeine Prüfung Datensätze des Auftraggebers übernimmt, hat derzeit eher sc…

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Themen: Datenschutz , Callcenter , Call Center
Rechtsgebiet: Werberecht

Erschienen 24. August 2011 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

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