Werbeeinnahmen für Video von Möllemanns Todessprung

Für "Recht am Bild" habe ich zwei Urteile des Bundesgerichtshofs kommentiert, die zeigen, wie wichtig es ist, bei nicht selbst hergestelltem Videomaterial vor einer Veröffentlichung die Rechte daran ausführlich zu prüfen. Denn sonst läuft man Gefahr, eine – wenn auch ungewollte – Urheberrechtsverletzung zu begehen und dann schadensersatzpflichtig zu werden. Kann man den Urheber nicht ermitteln, so sollte man daher auf eine Veröffentlichung lieber verzichten. Hier geht es zum Artikel: BGH: Unzulässige Veröffentlichung von Laufbildern hat Anspruch auf Herausgabe de…

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Themen: Rechtsanwalt , Schadenersatz , Auskunftsanspruch , Skype , Bilddatenbank , Recht AM Bild
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 24. August 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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