Werbeaussagen von Krankenkassen dürfen nicht irreführend, herabsetzend oder verunglimpfend sein
am 14.12.2005 von http://info.folkertjanke.deBei der vergleichenden Mitgliederwerbung eines gesetzlichen Krankenversicherers gelten die Grundsätze des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz (Beschluss vom 25.11.2005 - L 5 ER 99/05 KR) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Krankenkasse auf ihrem Geschäftspapier einen Hinweis angebracht hatte, wonach sie als Testsieger einer Versicherungsstudie zur Kundenzufriedenheit 6 x Platz 1 von 8 Kategorien erreicht hatte. Eine konkurrierende Krankenkasse beantragte in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Unterlassung dieser Mitgliederwerbung. Das Landessozialgericht bestätigte jetzt die Entscheidung des Sozialgerichts, das die beanstandete Werbung untersagt hatte. Auch bei der vergleichenden Werbung von Krankenkassen gilt das allgemeine Wettbewerbsrecht, das Werbemaßnahmen verbietet, die geeignet sind, den Umworbenen zu täuschen. Die streitige Werbung war irreführend, weil die Versicherungsstudie nicht auf einer repräsentativen Meinungserhebung beruht. Es waren nur rund 1000 deutschsprachige Personen zwischen 18 und 49 Jahren über das Internet befragt worden. Die Teilnehmer …
Vergleichende Werbung von Krankenkassen
BERLIN BLAWG / Ein Sozialgericht in Rheinland-Pfalz hatte einer Krankenkasse untersagt, Geschäftspapier mit dem Hinweis, wonach sie als Testsieger einer Versicherungsstudie zur Kundenzufriedenheit “6 x Platz 1 von 8 Kategorien” erreicht hatte, im gesch…
Krankenkassen dürfen Mitglieder abwerben
Lichtenrader Notizen / Das Landessozialgericht Rheinland-Pfanlz (Beschluss vom 03.05.2005 - L 1 ER 11/05 KR). Werbemaßnahmen von Krankenkassen seien seit jeher zulässig. Solange die Maßnahme keine unwahren oder irreführenden Aussagen beinhalte, sei sie nicht wettbewe…
“Gesamtzufriedenheit Platz 1″
Handakte WebLAWg / Wird ein wettbewerbsrechtlicher Anspruch einer privaten Krankenkasse oder einer nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 UWG klagebefugten Einrichtung gegen eine gesetzliche Krankenkasse nicht auf einen Verstoß gegen Vorschriften des SGB V, sondern ausschließl…
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben
Recht und Alltag / Gewerkschaften können in Betrieben auch durch betriebsfremde Beauftragte um Mitglieder werben. Dies gilt unabhängig davon, ob sie in dem Betrieb bereits Mitglieder haben. Die Werbung von Mitgliedern ist Teil der durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG grundr…
OLG Köln: Werbung mit Testergebnissen - Eine Werbung mit der Aussage ...gehört damit zu den Testsiegern ist nicht irreführend, wenn der Werbende tatsächlich zu der Spitzengruppe des betreffenden Vergleichstests gehört.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine Werbung (hier: in einem Faltblatt) mit der Aussage Als eines von nur drei Instituten erhielt sie (Unternehmen) für die Kreditberatung das Urteil GUT - und gehört damit zu den Testsiegern ist nicht irreführend, soweit das werbende Unterne…
Männer brauchen keine Haarersatz-Langzeitversorgung
Lichtenrader Notizen / Gesetzliche Krankenkassen müssen nur Frauen und Kindern, nicht Männern, die Kosten einer Perücke ersetzen, meint das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 05.04.2007 - L 5 KR 151/06. Der seit der Kindheit kahlköpfige Kläger mÅ
LSG Rheinland Pfalz: Männer haben keinen Anspruch auf eine Perücke!
Rechtblog / Nun ist es klar, eine Perücke ist ein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens: Eine gesetzliche Krankenkasse muss Versicherte nur mit solchen Hilfsmittel versorgen, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Kran…
Sozialrecht: Anspruch auf Zubehör für Rollstuhl
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Behinderte, die in einem Kraftfahrzeug nur in einem Rollstuhl sitzend transportiert werden können und zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Schulpflicht auf einen solchen Transport angewiesen sind, haben gegen die gesetzliche Krankenversicherung…
