Werbe-Emails
am 31.10.2005 von http://www.meisen.info
Die Übersendung von Werbe-E-Mails ohne Zustimmung des Betroffenen begründet nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf einen Abwehranspruch.
Der 15. Zivilsenat hatte dabei den folgenden Fall zu entscheiden: Der Kläger, von Beruf Rechtsanwalt und Inhaber einer Domain sowie Nutzer eine E-Mail-Adresse, erhielt - neben vielen anderen Anwälten und Steuerberatern - per Mail das Angebot der Beklagten, für ihn sog. Mandantenbriefe herzustellen. Der Kläger zeigte kein Interesse an diesem Angebot, sondern forderte die Beklagte umgehend zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf. Die Beklagte gab diese Erklärung nicht ab, sandte dem Kläger aber auch keine weiteren E-Mails zu. Der Kläger beantragte darauf, die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes oder der Verhängung von Ordnungshaft zu unterlassen, E-Mails zum Zwecke der Werbung ohne Aufforderung oder ohne Einverständnis des Klägers an diesen unter seiner E-Mail-Adresse zu richten. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Der Senat änderte dieses Urteil ab und verurteilte den Beklagten antragsgemäß. Nach den Urteilsgründen stellt bereits die Übersendung einer einzigen Werbenachricht einen unterlassungsrelevanten Eingriff in die Rechte des Empfängers dar. Eine einzelne unerwünschte Werbe-E-Mail möge zwar den Grad der bloßen Belästigung nicht überschreiten. Der Anteil der Werbe-E-Mails habe weltweit jedoch nach einer Studie im Februar 2004 etwa …
Abwehranspruch gegen SPAM
Handakte WebLAWg / Bereits die Übersendung einer einzigen Werbenachricht stellt dabei einen unterlassungsrelevanten Eingriff in die Rechte des Empfängers dar, teilt das OLG Düsseldorf mit. Dieser kann daher den Absender umgehend zur Abgabe einer strafbewehrten Unter…
AG Dresden erklärt unverlangte eMail-Werbung an Anwälte für zulässig
BERLIN BLAWG / Nach einem Bericht bei Heise ist das Versenden unverlangter Werbe-eMails zwar nicht zulässig. Jedoch konnten die “gestörten” Anwälte beim Amtsgericht Dresden keine einstweilige Verfügung gegen den Versender erwirken und bleiben damit…
SPAM: Unverlangte Werbe-eMails an Rechtsanwälte
BERLIN BLAWG / Die Kanzlei PKL berichtet über ein Urteil des AG Dresden zum Thema SPAM, also um die Zusendung unverlangter Werbe-eMails - in diesem Fall an die Rechtsanwälte der Kanzlei persönlich. In dem aktuellen Rechtsstreit vor dem AG Dresden (AZ: 107 C 312…
OLG Naumburg: Unerwünschte E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden - Bereits die Übersendung einer einzigen unerwünschten Werbenachricht (Spam) stellt einen unterlassungsrelevanten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebet
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Anwendung des als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Bas. 1 BGB anerkannten Rahmensrechts des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs und ein hieraus resultierender quasinegatorischer Abwehranspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1…
ÄRGER AB DER ERSTEN MAIL
LawBlog / Schon die Übersendung einer unerwünschten Werbemail begründet einen Unterlassungsanspruch. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit dieser Begründung ein Urteil der 1. Instanz aufgehoben. Diese hatte noch entschieden, eine Werbemail sei bloß e…
Hanseatisches OLG: Unerwünschte E-Mail-Werbung - Die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung des Adressaten, stellt regelmäßig unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG) und eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung i.S.d. § 3 U
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bei der Zusendung von E-Mails handelt es sich nach der Definition in Art. 2 Satz 2 lit. h der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation um elektronische Post im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG. <br><br> 2. Der Versender…
BGH: Keine konkludente Einwilligung in Werbe-Mails bei Angabe von E-Mail-Adresse auf Webseite
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 17.07.2008 - Az.: I ZR 197/05) hat entschieden, dass die Angabe einer E-Mail-Adresse auf der Webseite keine konkludente Einwilligung in den Empfang von Werbe-Mails begründet.Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen V…
AG Düsseldorf: Einkauf von Adressen zu Werbezwecken ist riskant
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / AG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2006, Az. 31 C 1363/06 §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB Das AG Düsseldorf gab einem Rechtsanwalt Recht, der sich gegen die Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mail wehrte. Kein Gehör schenkte das Auktionshaus dem Einwand des…
AG Düsseldorf: Einkauf von Adressen zu Werbezwecken ist riskant
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte / AG Düsseldorf, Urteil vom 21.04.2006, Az. 31 C 1363/06 §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB Das AG Düsseldorf gab einem Rechtsanwalt Recht, der sich gegen die Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mail wehrte. Kein Gehör schenkte das Auktionshaus dem Einwand des…
