Wer sich zuviel „traut“ muss mit Kündigung rechnen…

…zumindest wenn man für einen kirchlichen Träger arbeitet. Mit folgendem Fall hatte sich das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zu befassen(5 Sa 996/09): Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses wurde gekündigt, weil er zum zweiten Mal geheiratet hatte. Der Arbeitsvertrag des Chefarztes verlangte die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre.

Der klagende Arbeitnehmer und seine erste Ehefrau lebten seit dem Jahre 2005 getrennt. Nachdem diese erste Ehe im März 2008 weltlich geschieden worden war, schloss der Arzt im August 2008 standesamtlich seine zweite Ehe. Im März 2009 leitete er betreffend die erste Ehe ein kirchliches, derzeit noch nicht abgeschlossenes Annulierungsverfahren ein. Wie beurteilte das Gericht die Kündigung?

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat den Rechtsstreit vertagt. Es geht davon aus, dass der Kläger durch die erneute Eheschließung eine kündigungsrelevante Pflichtverletzung begangen haben kann wegen der ihm nach kanonischen Recht obliegenden Loyalitätspflichten. Eine Pflichtverletzung komme auch bei laufendem kirchlichen Annulierungsverfahren in Betracht. Maß…

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Themen: Kündigung , Arbeitgeber , Arbeitsvertrag , Kenntnis , Arbeitnehmer , Ewig , Kündigungsschutzklage , Pflichtverletzung , Landesarbeitsgericht , Kirche , Gerichtsmassig

Erschienen 28. April 2010 auf http://blog.betriebsrat.de.

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Webportal des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen