Wer zahlt bei minderjährigen Patienten ?
am 25.04.2008 von http://philorama.blogspot.comIn jüngster Zeit sammeln sich bei mir Inkassomandate von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten wegen unbezahlter Rechnungen. Gerade bei den Zahnärzten ist zu beobachten, dass die wegen der gesetzlich vorgesehenen restriktiven Erstattungspraxis immer höher werdenden Zuzahlungen auch und gerade bei minderjährigen Patienten nicht mehr bezahlt werden.Das alleine ist schon Grund genug sich eingehender mit der Materie zu beschäftigen.Minderjährige sind bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres uneingeschränkt geschäftsunfähig; § 104 BGB. Ab diesem Alter hängt die Wirksamkeit von Willenserklärungen von der Einwilligung bzw. Genehmigung des oder der Erziehungsberechtigten ab. (vgl. §§ 107, 108 BGB).Das ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. In den seltensten Fällen verfügen Minderjährige bereits über die entsprechenden Vermögenswerte, um die begründeten Forderungen auch erfüllen zu können. Spätestens im Rahmen der Zwangsvollstreckung drohen die Gläubiger leer auszugehen. Die Problematik des Eingehungsbetruges (ab dem 14. Lebensjahr denkbar) oder der arglistigen Täuschung über die eigene Bonität ganz zu schweigen.Eine Überleitung des Unterhaltsanspruches gem. §§ 1601, 1626 BGB setzt die Existenz einer titulierten Forderung und die Forderungspfändung bei den Unterhaltsschuldnern voraus. Unvorhersehbare Heilbehandlungskosten stellen nämlich Sonderbedarf dar, für den die Eltern gemeinsam aufzukommen haben.Die Rechtsprechung gibt dem Gläubiger einen eleganteren Weg vor. Einen Direktanspruch gegen beide Eltern aus Vertrag zugunsten Dritter.Wird ein minderjähriges Kind zur stationären Behandlung eingeliefert, dann wird der Behandlungsvertrag in der Regel zwischen den Eltern und dem Krankenhausträger als Vertrag zugunsten des Kindes zustande kommen (§§ 611, 328 BGB; s. oben unter II 1 c aa m.w.N.). Aus einem solchen Behandlungsvertrag werden, soweit sich nicht aus den Umständen …
Populäre Rechtsirrtümer. Teil 2: Eltern haften für ihre Kinder
RA Kadelke / Immer wieder hört und liest man den floskelhaften Ausspruch Eltern haften für ihre Kinder. Gemeint ist damit in der Regel, daß die Eltern für von ihren minderjährigen Kindern schuldhaft verursachte Schäden aufzukommen haben. Auch durch häufige…
Medizinrecht: Veto-Recht minderjähriger Patienten gegen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / In seinem Urteil vom 10. Oktober 2006, Az.: - VII ZR 74/05 - führt der BGH aus, dass minderjährigen Patienten gegen die von ihren gesetzlichen Vertretern erklärte Einwilligung zu einem ärztlichen Eingriff ein Veto-Recht zustehen kann. Regelmäßi…
Kündigungsrecht: Besonderheiten bei der Kündigung von minderjährigen Arbeitnehmern
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Ein Arbeitgeber muss bei der Kündigung eines minderjährigen Arbeitnehmers oder Auszubildenden genau aufpassen, um die Unwirksamkeit der Kündigung schon aus Formgründen zu vermeiden. In einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht hatte der Arbeitgeb…
Jamba! hat keine Vergütungsansprüche gegen Minderjährige und deren Eltern als Anschlussinhaber
IT-Recht Blog / Wie das Amtsgericht Mitte (Berlin, AZ: 12 C 52/08) kürzlich (28. Juli 2008) festgestellt hat, steht dem Handydienst Jamba! - der sich insbesondere durch stark frequentierte Klingeltonwerbung in einschlägigen Medien einen Name gemacht hat - kein Ver…
Das Ende der Selbstaufopferung für Minderjährige im Straßenverkehr
Straßenverkehrsrecht / Der Autor befasst sich im Rahmen seines Beitrages mit der Frage, wie sich im Fall der Selbstaufopferung im Straßenverkehr die Änderungen der § 7 Abs. 2 StVG, 828 BGB auf die Haftung eines aufsichtspflichtigen Minderjährigen nach § 823 Abs.…
AG Berlin Mitte: Für Klingelton-XYZ schicke eine SMS an... - Beauftragen Minderjährige nur mittels Kurzmitteilungen über einen, nur zur eingeschränkten Nutzung überlassenen, Mobilfunk-Laufzeitanschluss Handy-Premium-Abos, besteht ein Anspruch
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Vertragsschluss über die Erbringung von Dienstleistungen (hier: Handy-Klingelton-Abos) richtet sich auch bei der Nutzung moderner Verständigungsmittel wie dem Kurzmitteilungsdienst (SMS) eines Mobiltelefons nach den allgemeinen Vorschrifte…
