“Wer wird Millionär?”
am 20.05.2007 von http://log.handakte.de/
Die Verwendung eines Bildnisses (hier: das Foto des bekannten Moderators der Fernseh-Quiz-Show “Wer wird Millionär?“) auf dem Titelblatt einer Zeitschrift erfüllt zumindest auch die Funktion, den Absatz dieser Zeitschrift zu fördern, hat freilich jede dort abgebildete Veröffentlichung auch werblichen Charakter. Zur Bewertung ihrer Zulässigkeit ist daher jeweils eine Abwägung zwischen den widerst reitenden grundrechtlich geschützten Interessen des Abgebildeten einerseits und dem durch die Pressefreiheit geschützten Informationsinteresse der Öffentlichkeit andererseits vorzunehmen. (…)
Das Gericht hat die Revision zugelassen, weil die Frage, unter welchen Voraussetzungen die einwilligungsfreie Abbildung eines Prominenten auf dem Titelblatt einer Zeitschrift zulässig ist, von grundsätzlicher Bedeutung sei. …
Hanseatisches OLG: Wer wird Millionär? - Zur Zulässigkeit der einwilligungsfreien (lizenzfreien) Nutzung von Fotos prominenter Personen (hier: ein Quiz-Show-Moderator) auf dem Titelblatt von (Rätsel-) Zeitschriften.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Auf die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 1 KUG kann sich derjenige nicht berufen, der mit der Veröffentlichung keinem schutzwürdigen Informationsinteresse der Allgemeinheit nachkommt, sondern durch Verwertung des Bildnisses eines anderen zu …
“We the Media”
Handakte WebLAWg / Dan Gillmor ist einer der Vordenker in Sachen Bürgerjournalismus. In seinem Buch “We the Media” verkündete er 2004 das Ende der großen Medienmonopole. Die letzte Chance der traditionellen Medien liegt in der Evolution hin zu neuen Form…
“Widerwärtig”
RA-Blog / Heute beim Amtsgericht. Der gegnerische Kollege bezeichnet eingangs der Verhandlung meinen letzten Schriftsatz als “widerwärtig”. Vorliegend geht es darum, offene Ansprüche aus einer geschiedenen Ehe zu regeln. Der Kollege ist der Meinu…
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“Geiz ist geil”
Handakte WebLAWg / Der Slogan “Geiz ist geil” scheint an Bedeutung zu verlieren. Einer Studie zufolge achten deutsche Verbraucher wieder weniger auf den Preis und kaufen mehr Markenartikel. Quelle: Die Bedeutung von Marke und Markenartikelindustrie (PDF) …
OLG Hamburg: Abbildung von Prominentem auf Rätsel-Zeitschrift zulässig
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der Kläger, der seit Jahren die bekannte RTL-Show Wer wird Millionär? moderiert, war ungefragt auf dem Deckblatt einer Rätsel-Zeitschrift mit der Bildunterschrift „(...) zeigt mit (...) wie spannend Quiz sein kann“ abgebildet worden. Einen Beric…
BGH: Shopping mit Putzfrau auf Mallorca - Zur Frage der Zulässigkeit einer Bildberichterstattung ohne Einwilligung der abgebildeten Prominenten in einer Situation aus ihrem privaten Alltag.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet werden (§ 22 KUG). Hiervon macht § 23 Abs. 1 KUG eine Ausnahme, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Allerdings ist…
BGH: Urlaub als Ergeignis der Zeitgeschichte? - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten (Olli Kahn).
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Prominenten. <br><br> 2. Nach § 22 Satz 1 KUG dürfen Bildnisse einer Person grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet werden; hierv…
BGH : Personenen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von Bildaufnahmen prominenter ohne Einwilligung kann zulässig sein - Caroline von Hannover.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zur Illustrierung der Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann eine Veröffentlichung von Bildaufnahmen Prominenter nach einer Abwägung der widerstreitenden Rechte und Grundrechte der abgebildeten Person aus Art. 1 Abs. 1…
BGH: Fotos von Prominenten im Urlaub
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - VI ZR 164/06 GG Art. 5 Abs. 1; 2 Abs. 1; EMRK Art. 8, 10; KunstUrhG §§ 22, 23 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 KunstUrhG Ah; G Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KunstUrhG bei Bildveröffentlichungen von Promine…
BGH: Vorbeugende Unterlassungsklage? - Im Bereich der Bildberichterstattung kann nicht mit einer vorbeugenden Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder kerngleiche Bildberichterstattung für die Zukunft ver
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Im Bereich der Bildberichterstattung kann nicht mit einer vorbeugenden Unterlassungsklage über die konkrete Verletzungsform hinaus eine ähnliche oder kerngleiche Bildberichterstattung für die Zukunft verboten werden. Vielmehr erfordert die P…
