“Wer wird Millionär?”

Die Verwendung eines Bildnisses (hier: das Foto des bekannten Moderators der Fernseh-Quiz-Show “Wer wird Millionär?“) auf dem Titelblatt einer Zeitschrift erfüllt zumindest auch die Funktion, den Absatz dieser Zeitschrift zu fördern, hat freilich jede dort abgebildete Veröffentlichung auch werblichen Charakter. Zur Bewertung ihrer Zulässigkeit ist daher jeweils eine Abwägung zwischen den widerst reitenden grundrechtlich geschützten Interessen des Abgebildeten einerseits und dem durch die Pressefreiheit geschützten Informationsinteresse der Öffentlichkeit andererseits vorzunehmen. (…)

Das Gericht hat die Revision zugelassen, weil die Frage, unter welchen Voraussetzungen die einwilligungsfreie Abbildung eines Prominenten auf dem Titelblatt einer Zeitschrift zulässig…

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Themen: Rechtsprechung , Quiz

Erschienen 20. Mai 2007 auf http://log.handakte.de/.

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