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Wer trägt Hurrikan-Schaden?

am 16.08.2007 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   20 Ziegeln fliegen im Sturm vom Dach, dann wird das Haus überflutet. Windschaden ist versichert, Flutschaden nicht. Zahlt die Versicherung für das ganze Haus, weil das Gesetz nur eine Methode für die Berechnung versicherter Totalschäden vorschreibt? Die vom Katrina-Hurrikan überraschten Opfer klagten darauf, denn das unklare Gesetz sei so auszulegen. Das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA gelangte am 6. August 2007 zum versichererfreundlicheren Ergebnis. Erstens sind nur Versicherungsverträge gegen Versicherer auszulegen. Diese Auslegungsregel gilt nicht für Gesetze. Die Auslegung eines Gesetzes darf keine Partei im Prozess bevorzugen. Zweitens wirke das Gesetz wie eine Haftungszusage im Sinne einer liquidated Damages-Klausel und solle den Kunden vor einer Wertreduzierung im Schadensfall schützen. Gleichzeitig solle es die Überversicherung unterbinden. Sein Zweck bestehe jedoch nicht darin, eine …

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