Wer soll denn das verstehen?

Aus einer Mitteilung der Bundesregierung zu dem seit dem 1. Mai 2006 geltenden neuen Bußgeldkatalog: Foto: KellyK Wer über 80 km/h fährt, muss einen Mindestabstand von 5/10 seines halben Tachowertes einhalten, sonst zahlt er 40 Euro Bußgeld und krie…

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Erschienen 2. Mai 2006 auf http://37sechsblog.de.

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