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Wer sind denn die?

am 05.01.2006 von http://lawgical.jura.uni-sb.de/

Wer in diesen Tagen in der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift eines großen Automobilclubs blättert, findet dort einen Artikel Top, der Handel gilt. Dort erfährt man, dass viele ratsuchende Mitglieder sich an die Juristen in der Münchener Zentrale des Clubs wenden, nachdem sie die Unterschrift unter einen Vertrag reut. Ob sie in diesen Fällen dort aber gut beraten werden, darf nach diesem Beitrag im Clubmagazin bezweifelt werden. Denn dort steht zu lesen, dass bei Kaufverträgen im Internet ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht, dies aber grundsätzlich nicht für Waren gelte, die im Internert z.B. bei eBay ersteigert würden. Dort heiße es gekauft wie geklickt.

Das grundlegende Urteil des BGH (VIII ZR 375/03 vom 3.11.2004) scheint in der Vereinszentrale noch nicht angekommen zu sein. Hiernach wäre zu differenzieren, ob es sich um eine echte Versteigerung im Sinne von § 156 BGB oder eine Zeitablaufauktion handelt und im letzteren Falle weiter danach, ob Einlieferer der Ware ein Unternehmer ist oder nicht. Denn Unternehmer, die Waren in Wege der Zeitablaufauktion an einen Verbraucher gegen Höchstgebot verkaufen(!), haben das gesetzliche 14tägige Widerrufsrecht gem. §§ 312d Abs. 1, Satz 1, 355 BGB ihres Kunden nicht nur hinzunehmen, sondern auch auf das Bestehen eines solchen …

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Wir sind Helden

Vertretbar Weblawg / Ein gelungenes Zweitlingswerk: Mehr unter wirsindhelden.de. Schön, dass die Helden sich auch durch ihren Erfolg nicht haben beirren und einen Nachfolger zur Reklamation präsentiert haben, der bereits während der vergangenen Tour(en) reifen durf…

Wer fehlt denn da?

staatsrecht.info / Kleiner Nachtrag: Ausweislich des stenographischen Protokolls der heutigen Sitzung, haben tatsächlich nur die Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP, der PDS und der aus der CDU ausgeschlossene Abgeordnete Hohmann mit “Nein” gestimmt. Intere…

ADAC: MÄRCHENSTUNDE

LawBlog / Die ADAC motorwelt informiert in der Januarausgabe 2006 Millionen Leser falsch. Im Artikel “Top, der Handel gilt” heißt es: Aus Kaufverträgen im Internet, per Teleshopping oder Katalog kann der Verbraucher innerhalb von zwei Wochen na…

Rückgaberecht ersetzt Widerrufsrecht

Vertretbar Weblawg / Bei B2C-Geschäften im Fernabsatz (§ 312b Abs. 1 BGB) steht dem Verbraucher aus § 312d Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 355 ff. BGB ein Widerrufsrecht zu. Ohne Angabe von Gründen kann der Verbraucher (mindestens) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschl…

Hanseatisches OLG: Unfrei unwirksam - Eine Regelung, wonach unfrei zurückgesandte Waren im Rahmen des Widerrufs- und Rückgaberechts nicht zurückgenommen werden ist unwirksam. Zum Einfluss der eBay-AGB auf den Vertragsschluss.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Unternehmer ist verpflichtet, den Verbraucher insbesondere über die gesetzliche Gestaltung des Widerrufs- und Rückgaberechts bei Fernabsatzverträgen (§ 312 b BGB) in zutreffender Weise zu informieren (vgl. §§ 355, 356, 357 Abs. 2 BGB…

Poluläre Rechtsirrtümer. Teil 3: Rückgaberecht

RA Kadelke / Wer eine Sache kauft, kann diese Sache innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung gegen Erstattung des Kaufpreises an den Verkäufer zurückgeben. Ohne daß weitere Umstände hinzutreten, stimmt aber an dieser Aussage zunächst g…

Zur Widerrufsbelehrung bei eBay-Verkäufen

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Nachdem bereits das Landgericht Halle mit Urteil vom 13. 5. 2005 (Az. 1 S 28/05) festgestellt hat, dass die Musterwiderrufsbelehrung der BGB Info-V (Anlage 2) nicht den gesetzlichen Anforderungen des Fernabsatzrechts entsprechen, wurde nun eine weite…

Zur Widerrufsbelehrung bei eBay-Verkäufen

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Nachdem bereits das Landgericht Halle mit Urteil vom 13. 5. 2005 (Az. 1 S 28/05) festgestellt hat, dass die Musterwiderrufsbelehrung der BGB Info-V (Anlage 2) nicht den gesetzlichen Anforderungen des Fernabsatzrechts entsprechen, wurde nun eine weite…

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