Alle Blogs » Wer sich nicht wehrt …

Wer sich nicht wehrt …

am 12.12.2007 von http://www.ra-haensch.de/php/wordpress

Wer eine grundsätzlich umlagefähige Nebenkostenposition, für deren Umlage es aber an einer vertraglichen Vereinbarung fehlt, 12 Monate unbeanstandet zahlt, hat diese Position damit anerkannt und ist auch weiterhin verpflichtet, sie zu zahlen. Das hat der BGH (BGH, Urteil vom 10.10.2007, Az. VIII ZR 279/06) entschieden:

Zu den Einwendungen gegen eine Abrechnung des Vermieters über Vorauszahlungen für Betriebskosten, die der Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung geltend machen muss, gehört auch der Einwand, dass es für einzelne, grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten an …

Vorher bei http://www.ra-haensch.de/php/wordpress (Rechtsanwalt Hänsch, Dresden)

» eBay-Betrug

» BauR: Verkörperter Architektenfehler muss nicht mehr gerügt werden

» Anwaltswitz

» Nice Try

» Kleine Ursache - großer Schaden


Mehr Informationen » Ähnliche Artikel zeigen | verbergen
» Verknüpfte Links zeigen | verbergen
» Verwandte Tags: berlin mitte ins umlagefähige betriebskosten bgh beteiligung

Betriebskosten - Ein Überblick

Kanzlei Finkenzeller & Kollegen - Rechtsanwälte in Ingolstadt / Erschienen im “Tip” am 13.08.2008 Die Betriebskosten als „zweite Miete“ steigen Jahr für Jahr. Untersuchungen haben ergeben, dass jede zweite Abrechnung fehlerhaft oder falsch ist. Ob und welche Nebenkosten der Mieter zu tragen hat,…

Umfang einer Betriebskostenabrechnung

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Eine Betriebskostennachforderung des Vermieters wird erst fällig, wenn dem Mieter eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zugegangen ist. Die einjährige gesetzliche Abrechnungsfrist kann nur so gewahrt werden; lediglich inhaltliche…

Zwischenablesung zahlt der Vermieter

LawBlog / Wenn der Mieter auszieht, muss er nicht die Kosten für eine Zwischenablesung (Heizung, Strom, Wasser) tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nach Auffassung der Richter handelt es sich nicht um umlagefähige Betriebskosten, sondern um â…

BGH: Beteiligung der Erdgeschossmieter an Aufzugskosten ist zulässig

JuracityBlog / Dies hat der unter anderem für Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit seinem Urteil vom 20.09.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: VIII ZR 103/06) entschieden. Danach können auch die Mieter einer Erdgesch…

Stillschweigend vereinbart

RA-Blog / Die Umlage von Betriebskosten auf den Mieter muss für jede einzelne Kostenart vertraglich vereinbart worden sein. Eine solche Vereinbarung kann auch durch jahrelange Zahlung der sich aus den Nebenkostenabrechnungen ergebenden Salden stillschweigend…

Der BGH und die Nebenkostenabrechung

Feder-und-Paragraph.de / Alljährlich steht sie an und alljährlich bangen zigtausende Mieter in ganz Deutschland, was die Nebenkostenabrechung ihres Vermieters ihnen bescheren wird. Doch einige Vermieter sind anders. Ihnen giert es nicht nach sofortigem Ausgleich, sie lasse…

» Suche in den JuraBlogs

Der Autor und sein Blog

RA Hänsch

Neuigkeiten, Erfahrungen und Einsichten aus der Welt des Rechts

» Rechtsanwalt Hänsch, Dresden

» Aktuell in den Lawblogs

» Top-Meldungen

» TOP-Meldungen per E-Mail

Infos zum kostenlosen Service »