LSG Hessen: Arbeitsloser muss Arbeitslosengeldbescheid prüfen
ElbeBlawg | 17. Mai 2006 — Hat die Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitslosen versehentlich 60 Prozent zu viel Arbeitslosengeld ausbezahlt und hat der Ar…
Ein Arbeitsloser, der sich für die Höhe seiner Lohnersatzleistungen nicht interessiert, der die Bewilligungsbescheide der Bundesagentur nur abheftet, aber nicht sorgfältig liest, und der ungeprüft davon ausgeht, es werde schon alles stimmen, handelt grob fahrlässig. Er muss evtl. zu viel gezahltes Geld zurückerstatten. Darauf wies der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) in seinem Urteil vom 10.04.2006 (Az.: L 9 AL 163/05 – Revision nicht zugelassen) hin und bestätigte damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Marburg.
Im vorliegenden Fall war einem heute 36jährigen Handwerksmeister aus dem Schwalm-Eder-Kreis ein um mehr als 60% zu hohes Arbeitslosengeld bewilligt worden. Da der Mann schon zuvor – korrekt berechnete – Leistungen der Bundesagentur für Arbeit erhalten hatte, hätte ihm, so die Richter der 2. Instanz, eine Differenz von 80 € wöchentlich auffallen müssen. Der Arbeitslose hatte argumentiert, er sei nicht verpflichtet, Bewilligungsbescheide auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Dies ließ das Gericht nicht gelten. Zur Sorgfaltspflicht von Leistungsempfängern …
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