Wie schmeckt das Recht?
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(Fortsetzung des Beitrags vom 29. Januar 2012)
III. Multisensorisches Recht: Konzept oder Themenfeld? Frau Brunschwig hat ihre Vorstellungen 2011 noch einmal in einem großen Aufsatz, sozusagen in einer Programmschrift erläutert, ergänzt und zusammengefasst.1 Die neue Wissenschaftsdisziplin soll sich »mit der (audio-)visuellen und multisensorischen Repräsentation und Kommunikation von rechtlichen Inhalten« auseinandersetzen.2 Sie soll »die Produkte des visuellen, des audiovisuellen und des multisensorischen Rechts« untersuchen, »deren Produktion, Rezeption und Wirkung … sowie die zeitlichen, räumlichen sozialen, ökonomischen, rechtlichen, technischen und kulturellen Kontexte dieser Produkte« erforschen. Von den alten Fächern könnten die daraus folgenden Fragestellungen nicht mehr bewältigt werden. Die neue Disziplin wird innerhalb der Rechtswissenschaft angesiedelt. Die Idee, es könne sich um ein interdisziplinäres Vorhaben »extra muros jurisprudentiae« handeln wird ebenso zurückgewiesen wie der Gedanke an ein neues »Law-and-Some-Thing« Angebot (2011:616). Erst Recht die Annahme, es könne sich um ein bloßes Konzept handeln, wird verworfen.3 Die multisensorische Phänomene sollen sowohl auf der Objektebene des Rechts als auch auf der Metaebene der Aufbereitung durch die Jurisprudenz behandelt werden (2011:584). Als Recht seien aber nicht nur die formellen Rechtsquellen zu bedenken, sondern auch die Praxis sowohl der Institutionen wie der privaten Akteure, ja die ganze Rechtskultur einschließlich ihrer volkskulturellen Emanationen (2011:588-591). Lachmayer, der aus dem Lager der Rechtsinformatik kommt, meint, »zu den strategischen Perspektiven der Rechtsinformatik gehör[e] … der Ansatz des Multisensorischen Rechtes, dem es gelinge, die bisherige Textualität der Rechtsinformation zu überwinden und völlig neue Entwicklungslinien aufzuzeigen.«4 Dieser Gedanke wird jedoch nicht weiter ausgeführt. 5 Brunschwig beschließt ihre Programmschrift (2011:654) mit dem Aufruf: » I very much hope that new environments will be created in which (legal) scholars and practitioners can cooperate to realize the vision of multisensory law. Whatever the circumstances, we should most certainly continue or at least begin to aspire to multisensory legal literacy.« Zusammenfassend kann man sagen, das MSR soll die Aufmerksamkeit auf der Ebene der Wahrnehmung von rechtlich relevanten Objekten und Vorgängen, auf der Ebene der Rechtskommunikation und bei den Verbreitungsmedien auf nicht verbal fixierte Vorgänge und Inhalte lenken. Es ist kein Geheimnis, dass ich die Rede vom Multisensorischen Recht für verfehlt halte. Dann stellt sich aber sofort die Frage, warum ich mich damit so ausführlich befasse. Ein Grund liegt darin, dass ich mich bisher in meinen Blogs nur spöttisch oder ironisch zur Sache geäußert habe und meine, dass ich Frau Brunschwig und ihren Anhängern nun doch eine sachliche Anstrengung schulde. De…
» Vollständiger ArtikelErschienen 5. Februar 2012 auf http://recht-anschaulich.lookingintomedia.com.
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