Wer rechtsmissbräuchlich handelt, kann sich nicht auf das Europarecht berufen.
am 14.07.2006 von http://wolfgangferner.blogspot.comBeschluss des VG Münster vom 26.06.2006, 10 L 361/06Der Antragstellerin, einer in Westerkappeln lebenden Deutschen, war mehrfach wegen Trunkenheit im Verkehr der Führerschein entzogen worden. Obwohl das Kraftfahrtbundesamt die polnischen Behörden auf die Verkehrsauffälligkeiten sowie darauf hingewiesen hatten, dass sie in Deutschland eine neue Fahrerlaubnis nur auf Grund eines medizinisch-psychologischen Gutachtens erhalten könne, erteilte die Stadt Stettin der Frau nach Ablauf der zuletzt verhängten Sperrfrist eine polnische Fahrerlaubnis. Daraufhin ordnete der Kreis Steinfurt die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an. Als dieses nicht einging, erkannte er der Antragstellerin durch Ordnungsverfügung das Recht ab, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Bereich der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen. Der Versuch der Autofahrerin, per Eilantrag vorläufig die Nutzung des polnischen Führerscheins in Deutschland zu sichern, blieb erfolglos. Die Antragstellerin berief sich auf das Europarecht und dabei insbesondere auf Entscheidungen des EuGH. Der EuGH hatte zuletzt im April 2006 die EG-Richtlinie 91/439/EWG so ausgelegt, dass Deutschland nicht deshalb dem Führerschein eines anderen europäischen Mitgliedstaates die Anerkennung versagen dürfe, weil sich sein Inhaber, dem in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden war, nicht einer nach dem Entzug erforderlichen Fahreignungsprüfung unterzogen hat, nachdem die mit diesem Entzug verbundene Sperrfrist abgelaufen war. Das VG entschied hingegen, die Antragstellerin könne sich hierauf nicht berufen. Es bestünden objektive Anhaltspunkte für einen Rechtsmissbrauch. Die missbräuchliche Berufung auf das Europarecht gestatte auch der EuGH nicht. Die Ziele der EG-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen umfassten auch die Sicherheit im Straßenverkehr, die mit der unbedingten Anerkennung der polnischen Fahrerlaubnis durch den Antragsgegner nicht erreicht würden. …
Missbräuchlicher Führerscheintourismus
Recht und Alltag / Das Verwaltungsgericht (VG) Münster hat dem so genannten Führerscheintourismus in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union Grenzen gesetzt: Wer rechtsmissbräuchlich handelt, kann sich nicht auf das Europarecht berufen. Die 10. Kammer des Ger…
Verwaltungsgericht Münster lässt Sperrvermerk auf polnischem EU-Führerschein zu
strafblog / Wie rp-online berichtet, hat das Verwaltungsgericht Münster in einem nicht rechtskräftigen Eilbeschluss entschieden, dass eine in Westerkappeln lebende Deutsche ihren polnischen Führerschein bei der Kreisbehörde Steinfurt vorlegen muss, damit die…
EU-Führerschein
Blickpunkt Recht & Steuern / Eine nach der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis in der Tschechei erteilte FahrerlaubÂnis ist aufgrund europarechtlicher Vorschriften in Deutschland wirksam, so entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahre…
Tschechische Fahrerlaubnis ist anzuerkennen
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Eine in Tschechien ausgestellte Fahrerlaubnis ist in Deutschland auch dann anzuerkennen, wenn sie erteilt wurde, nachdem die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden war und sich der Betroffene trotz Aufforderung einer erneuten medizinisch-psychologisc…
Polnische Fahrerlaubnis hilft nicht
Strafprozesse und andere Ungereimtheiten / Eine Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig hat entschieden, dass eine Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig gehandelt hat, als sie einem Deutschen dessen in Polen erworbene Fahrerlaubnis entzogen hat(Aktenzeichen: 6 B 11/06). Die Europäische Fü…
OVG: Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig
Lichtenrader Notizen / Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in einem Beschluss vom 15. August 2005, Aktenzeichen: 7 B 11021/05.OVG in einem Eilverfahren entschieden, dass eine nach der Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis in der Tschechei erteilte Fahrerlaubni…
OVG Greifswald zum sog. Führerscheintourismus
walfischbucht / ... Wer seinen Führerschein in einem anderen EU- Staat erwirbt, um den so genannten Idiotentest in Deutschland zu umgehen, muss künftig um die Anerkennung der Fahrerlaubnis bangen. In Fällen eines rechtsmissbräuchlichen Erwerbs der Fahrerlaubni…
