Wer soll gegen Polizeibeamte ermitteln?
Wie schon an anderer Stelle berichtet wurde (regensburg-digital-link), habe ich vergangenen Freitag auf Einladung der Grünen
Landtagsfraktion an einem Fachgespräch im bayerischen Landtag teilgenommen (link). Es ging um das Thema "Polizei unabhängig
kontrollieren", das auch hier im Blog schon einmal anlässlich des Falls Tennessee aufgekommen ist (link).
Hauptgast beim Fachgespräch war mit Nicholas Long einer der 12 commissioner des englischen ipcc, eine seit fünf Jahren operierende
unabhängige Behörde zum Beschwerdemanagement und zur Beschwerdeermittlung. Longs Ausführungen machten Mut, eine unabhängige
Polizeikontrolle, die ausdrücklich nicht als polizeifeindliche Einrichtung gedacht ist, zu institutionalisieren.
Demgegenüber kritisch bis ablehnend zeigten sich die beiden auf dem Podium anwesenden Verteter der Polizeigewerkschaften, sowohl was
eine Kennzeichnung von Polizeibeamten als auch was die unabhängige Kontrolle angeht. Schon jetzt existierten etliche Kontrollen der
Polizeibeamten (Dienstaufsicht, Strafanzeige, Petition), es könne keine davon sein, dass diese nicht ausreichten. Vielmehr müssten negativ auffällige Beamte durchaus mit harten
Konsequenzen rechnen. Eine zusätzliche Kontrollinstanz wäre überflüssig und würde die Sache noch komplizieren. Gegen Korpsgeist der
Polizeibeamten müsse man ohnehin intern vorgehen, dagegen helfe eine unabhängige Kontrollinstanz nicht. Allenfalls mit der
Vorstellung eines völligen Ersatzes der bisherigen Möglichkeiten durch ein zentrales Beschwerdemanagement konnte sich Herr Schall von
der GdP anfreunden. Nach dem Bericht von Long, dessen ipcc die meisten Beschwerden gegen die nicht selbst bearbeitet, sondern deren lokale Behandlung nur "überwacht", waren die
polizeilichen Vorbehalte in vor der Einführung
ähnlich gelagert. Inzwischen werde die ipcc aber - auch von der Polizei - akzeptiert. Die Kennzeichnung der Polizei in Groß-London,
für die er verantwortlich gewesen sei, hätte ähnliche Befürchtungen der Polizisten geweckt wie hierzulande. Die Befürchtungen hätten
sich aber nicht bewahrheitet. Weder komme es zu mehr falschen Anzeigen gegen Beamte noch seien deren Familien bedroht worden. Für
Katharina Spieß von International fand das
Fachgespräch genau zum richtigen Zeitpunkt statt, denn sie konnte zugleich einen frisch gedruckten Bericht "Täter unbekannt" von
amnesty vorlegen, der sich mit dem Problem mangelnder Transparenz bei polizeilichem Fehlverhalten befasst. Der Bericht ist Teil einer
Kampagne von amnesty für eine unabhängige Polizeikontrolle; es werden 15 konkrete Fälle aus den vergangenen Jahren ausführlich
geschildert. Der Bericht kann hier heruntergeladen oder bestellt werden (empfehlenswert). Eine statistische Analyse der Behandlung
von Strafanzeigen wegen Körperverletzung im Amt ergibt tatsächlich eine weit geringere Anklage- und Verurteilungsquote bei solchen
Anzeigen im Verglei…
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