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Wer nichts zu verbergen hat, verschlüsselt auch nicht!

am 12.02.2008 von http://www.jurabilis.de

Alleine die Tatsache, dass Beschuldigte über verschlüsselte E-Mail-Nachrichten miteinander kommunizieren und verschlüsselte Nachrichten in den Entwurfsordnern ihrer E-Mail-Accounts ablegen, ist kein Beleg oder hinreichendes Indiz für die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.(Eigentlich trivialer) Leitsatz (JurPC) von BGH, Beschluss vom 18.10.2007, StB 34/07. Wir lernen:Durch die Ermittlungen wird belegt: Die Kontaktaufnahme zwischen den beiden geschah über den E-Mail-Account o @yahoo.de. In dessen Entwurfsordner speicherten (jedenfalls auch) der Beschuldigte und L. beim Besuch von Internetcafes verschlüsselte Nachrichten, die vom jeweils anderen beim Aufruf des Accounts gelesen werden konnten, ohne dass sie als E-Mail verschickt werden mussten.

Ein solches Vorgehen deutet zwar darauf hin, dass der Beschuldigte seine Kontakte zu L. und die mit diesem zu besprechenden Themen geheim …

Verschlüsselungsprogramm als Verbrechensindiz

IT-Blawg / Ein Berufungsgericht in Minesota hat nun entschieden, dass lediglich die Existenz eines Verschlüsselungsprogrammes auf dem Rechner als ein Indiz für eine kriminelle Absicht gedeutet werden kann. via JIPS / Nachrichten Dieses Urteil wäre mE. mit…

BGH: Verschlüsselung von E-Mails begründet keinen dringenden Tatverdacht

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Beschl. v. 18.10.2007 - Az.: StB 34/07: PDF) hat ein einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass die bloße Verschlüsselung von E-Mails noch nicht zwingend zu der Annahme führt, in den Nachrichten seien strafbare Handlungen enthaltenDi…

BSI warnt vor Sicherheitsrisiko Surf-Turbos

Lichtenrader Notizen / Newsletter des BSI: In den letzten Monaten mehren sich die Angebote verschiedener Anbieter, die durch die Installation einer speziellen Zusatzsoftware auf dem PC des Kunden ein schnelleres Surfen im Internet versprechen. In der Regel handelt es sic…

Haftbefehl gegen Andrej H. aufgehoben

RA-Blog / Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte heute über den Haftbefehl gegen den Berliner Soziologen Andrej H. zu entscheiden. Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen H. und weitere Beschuldigte wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer te…

Keine Chance für James Bond

Handakte WebLAWg / Wichtige Nachrichten per Fingerabdruck schützen: Neuroinformatiker der Universität Bonn haben ein neues Verfahren entwickelt, sensible Daten so zu verschlüsseln, dass nur der vorgesehene Empfänger sie lesen kann, indem er sich beispielsweise übe…

Der Mandant und seine Daten

Handakte WebLAWg / Vertrauliche Nachrichten, also auch die Email an den Kunden, sollten auf Wunsch oder bei Bedarf passwort-verschlüsselt werden. Dabei sind einfache, praxistaugliche Verfahren gefragt. E-Mails sind als Kommunikationsmittel unentbehrlich geworden. Täg…

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Alexander Hartmann

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