Wer nichts zu verbergen hat…

Der größte Dummsinn, den ich leider immer häufiger auch unter Bürgern feststellen muss, ist der Ausspruch “Wer nichts zu vergeben hat, hat auch nichts zu befürchten” - die erweiterte Fassung von “Ich habe nichts zu verbergen”. Hier meine Gedanken zu diesem Konstrukt, vielleicht hilft es dem ein oder anderen, nochmals darüber nachzudenken. Dazu hier ein Buchtipp, klingt ganz gut.

Hinweis: Dies ist ein älterer Artikel aus meinem früheren Blog, den ich hierhin kopiert habe um ihn zu erhalten.

Wer nichts zu verbergen hat… Der erste Teil ist eigentlich schon gut genug in sich. Hier wird vorausgesetzt, dass man zuerst mal nichts zu verbergen hat - daher sagen ja auch viele von sich “Ich habe nichts zu verbergen”. Das ist schon mal falsch: Wenn jemand wirklich so denken würde, würde er unangezogen durch die Städte laufen und unter Brücken schlafen oder wenigstens keine Wohnungstüre besitzen. Tatsächlich aber gibt es eine Privat- und Intimsphäre auf die bisher jeder Wert legt, der mir bekannt ist. Letztendlich wäre also richtig: “Wer glaubt, nichts zu verbergen zu haben (weil er nicht nachgedacht hat)…”. Weiterhin impliziert dieser Halb-Satz, dass derjenige, der etwas verbergen will, sich schonmal zu rechtfertigen hat. Damit wird jeder, der sich auf die ihm zustehenden Recht beruft, automatisch verdächtig. Es kann aber nicht angehen, dass sich derjenige, der Grundrechte unserer Verfassung verteidigt oder sich darauf beruft, sich zu verteidigen hat.

…der hat nichts zu befürchten Der zweite Halbsatz ist barer Unsinn - hier brauche ich nicht einmal zu argumentieren, denn wer einmal auf die zwei Halbsätze sieht, der muss sich automatisch eine Frage stellen: Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Warum sollte denn der, der möglichst viel von seinen Daten preis gibt, nichts zu befürchten haben? Im Umkehrschluss dürfte ja derjenige, der einfach möglichst viel von sich preis gibt, gar nicht mehr im Mittelpunkt von Ermittlungen stehen. Doch stellt sich genaugenommen die Frage, warum bei Ermittlungen “ins Blaue hinein” ausgerechnet derjenige im Vorteil sein soll, der faktisch vollständig erfasst ist (gegenüber jemandem, von dem gar nichts erfasst ist). Schwachsinn. Wieder wird das Gefährliche erst deutlich, wenn man die verborgene Negativ-Aussage herausstellt: Wer was zu verbergen hat, hat also etwas zu befürchten. Alles klar: Wer sich auf seine Grundrechte beruft, der hat also was zu befürchten. Danke, klarer geht es nicht.

Provokante Blödsinns-Fragen Wenn man sagt “Wer nichts zu verbergen hat…”, muss man sich eins im Klaren sein: Wer daran glaubt, der muss es konsequent auch auf den Staat anwenden, andernfalls wäre die Aussage nicht richtig, und somit nicht anwendbar. Daher: Wenn der Staat nichts zu verbergen hat, hat er auch nichts zu befürchten. Ich frage also nach der Offenlegung der Dienstakten von Polizeibeamten, nach der Offenlegung aller …

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Erschienen 4. Juni 2008 auf http://www.datenschutzbeauftragter-online.de.

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