Wer nichts zu verbergen hat…
am 04.06.2008 von http://www.datenschutzbeauftragter-online.de
Der größte Dummsinn, den ich leider immer häufiger auch unter Bürgern feststellen muss, ist der Ausspruch “Wer nichts zu vergeben hat, hat auch nichts zu befürchten” - die erweiterte Fassung von “Ich habe nichts zu verbergen”. Hier meine Gedanken zu diesem Konstrukt, vielleicht hilft es dem ein oder anderen, nochmals darüber nachzudenken. Dazu hier ein Buchtipp, klingt ganz gut.
Hinweis: Dies ist ein älterer Artikel aus meinem früheren Blog, den ich hierhin kopiert habe um ihn zu erhalten.
Wer nichts zu verbergen hat…
Der erste Teil ist eigentlich schon gut genug in sich. Hier wird vorausgesetzt, dass man zuerst mal nichts zu verbergen hat - daher sagen ja auch viele von sich “Ich habe nichts zu verbergen”. Das ist schon mal falsch: Wenn jemand wirklich so denken würde, würde er unangezogen durch die Städte laufen und unter Brücken schlafen oder wenigstens keine Wohnungstüre besitzen. Tatsächlich aber gibt es eine Privat- und Intimsphäre auf die bisher jeder Wert legt, der mir bekannt ist. Letztendlich wäre also richtig: “Wer glaubt, nichts zu verbergen zu haben (weil er nicht nachgedacht hat)…”.
Weiterhin impliziert dieser Halb-Satz, dass derjenige, der etwas verbergen will, sich schonmal zu rechtfertigen hat. Damit wird jeder, der sich auf die ihm zustehenden Recht beruft, automatisch verdächtig. Es kann aber nicht angehen, dass sich derjenige, der Grundrechte unserer Verfassung verteidigt oder sich darauf beruft, sich zu verteidigen hat.
…der hat nichts zu befürchten
Der zweite Halbsatz ist barer Unsinn - hier brauche ich nicht einmal zu argumentieren, denn wer einmal auf die zwei Halbsätze sieht, der muss …
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» Nichts zu verbergen und zu befürchten für die Sicherheit? - ravenhorst
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