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Wer nicht bezahlt, verliert sein Patent

am 06.06.2008 von http://log.handakte.de/

Wer infolge Zahlungsunfähigkeit die für die Aufrechterhaltung des Patentschutzes zu zahlenden Jahresgebühren nicht entrichten kann, verliert das Patent.
Das gilt auch im Falle eines eröffneten Insolvenzverfahrens. Die entsprechenden Zahlungsfristen werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht unterbrochen.
Erwirbt zwischenzeitlich ein Anderer das Patent, kann er keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Jahresgebühr verlangen. Dieses Recht steht nur dem im Register als Patentinhaber …

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