Wer nicht bezahlt, verliert sein Patent
am 06.06.2008 von http://log.handakte.de/
Wer infolge Zahlungsunfähigkeit die für die Aufrechterhaltung des Patentschutzes zu zahlenden Jahresgebühren nicht entrichten kann, verliert das Patent.
Das gilt auch im Falle eines eröffneten Insolvenzverfahrens. Die entsprechenden Zahlungsfristen werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht unterbrochen.
Erwirbt zwischenzeitlich ein Anderer das Patent, kann er keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Jahresgebühr verlangen. Dieses Recht steht nur dem im Register als Patentinhaber …
BPatG: Marke in der Insolvenz
MarkenBlog / 28 W (pat) 215/07 Leitsatz: Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des als Markeninhaber im Register Eingetragenen wird die danach ablaufende Frist zur Zahlung der fälligen Gebühr für die Verlängerung der Schutzdau…
BPatG, 10 W (pat) 13/05: Die entsprechende Anwendung der §§ 240, 249 ZPO (Unterbrechung bei Insolvenz) auf die Zahlung von Jahresgebühren erscheint gerechtfertigt
ipweblog.de / BPatG, Beschl. v. 30. Januar 2007 - 10 W (pat) 13/05 Der juristische Senat des Bundespatentgerichts greift (trotz Bedenken des Präsidenten des DPMA) bei Nichtzahlung der Jahresgebühren wegen Insolvenz auf die Regelungen der ZPO bezüglich der Unter…
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BGH - X ZB 6/05: Das Patent darf im Einspruchsverfahren grundsätzlich nur insoweit widerrufen werden, als die Widerrufsgründe reichen
ipweblog.de / Für die Praxis interessant dürfe die aktuelle Entscheidung des BGH, Beschl. v. 27. Juni 2007 - X ZB 6/05 - Informationsübermittlungsverfahren II sein: Der Senat betont in dieser Entscheidung, daß das Patent grundsätzlich nur insoweit widerrufen…
Sanierung von Wohnungseigentum
Blickpunkt Recht & Steuern / Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft im Einverständnis mit dem Veräußerer von Wohnungseigentum, über notwendige Mängelbeseitigungsarbeiten erst nach Vorlage eines Sanierungskonzepts zu entscheiden, weil die Mängelursachen noch nicht…
» dejure.org / Rechtsprechung: X
» openPR.de - Pressemitteilung - Rechtsanwalt Mittelstaedt - Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz - Wer nicht bezahlt, verliert sein Patent
Pressemitteilung von Rechtsanwalt Mittelstaedt Kanzlei für gewerblichen Rechtsschutz Wer nicht bezahlt verliert sein Patent
