Wer lesen kann ...
RA J. Melchior, Wismar | 6. Dezember 2008 — ... ist bekanntlich klar im Vorteil. Wer es denn auch noch tut, um so mehr. Ein Kollege zieht es vor, diesen Beitrag nicht dire…
... ist bekanntlich klar im Vorteil. Wer es denn auch noch tut, um so mehr. Ein Kollege zieht es vor, diesen Beitrag nicht direkt zu kommentieren, sondern per e-mail:
Sehr geehrter Herr Kollege, Ein Bekannter von mir ist vor einiger Zeit auch auf Routenplaner "hereingefallen". Heute legte er mir ein Urteil des AG Wiesbaden vor, das ihm von "Routenplaner" mit "Letzte Mahnung" gleich mitgeliefert wurde. Darin wird der Anspruch von Routenplaner auf Zahlung von EUR 59,95 in vollem Umfange anerkannt und in den Urteilsgründen auch dezidiert dargelegt ,warum der Anspruch begründet ist. Das AG verweist darauf, das man ohne Angabe der persönlichen Daten und ohne die AGB zu akzeptieren, den Routenplaner nicht aktivieren kann. (AG Wiesbaden Urt. vom 04. 08. 2008 Az- 93 C 619/08 - 41 - ) Man kann Ihren Blog - Kommentatoren nur empfehlen, künftig genauer (und überhaupt) die AGB zu lesen.
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Das fordert einerseits zu einer kurzen Antwort heraus
Sehr geehrter Herr Kollege, genau lesen sollte man auch die zahlreichen Beiträge über dieses längst bekannte Urteil, z.B. http://ra-melchior.blog.de/2008/09/17/katja-g-still-going-strong-4742027 mfkg RA JM.
.. und andererseits zu Ungehorsam gegen das extra fettgedruckte Verbot - deshalb dieser Beitrag.
Erschienen 6. Dezember 2008 auf http://ra-melchior.blog.de.
RA J. Melchior, Wismar | 6. Dezember 2008 — ... ist bekanntlich klar im Vorteil. Wer es denn auch noch tut, um so mehr. Ein Kollege zieht es vor, diesen Beitrag nicht dire…
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