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Wer Kollegen zur Kündigung veranlasst macht sich u.U. schadensersatzpflichtig

am 13.03.2006 von http://info.folkertjanke.de

1. Veranlasst ein Arbeitnehmer (hier: Personalleiter) durch beleidigende und mit Nötigungsabsicht erfolgte Telefonanrufe einen anderen Arbeitnehmer, sein Arbeitsverhältnis zu kündigen, so haftet er diesem gegenüber nach allgemeinen Vorschriften (§§ 823, 249, 252 BGB).
2. In diesem Fall ist eine Haftung hinsichtlich der entgangenen Vergütung nicht wegen § 628 Abs. 2 BGB auf die Zeit bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nur im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien selbst.
3. Dies gilt auch dann, wenn – wie im vorliegenden Fall – der Arbeitgeber in einem früheren Verfahren lediglich zur Zahlung einer Entschädigung für den verloren gegangenen Bestandsschutz verurteilt wurde und die weiter gehenden Ansprüche des Arbeitnehmers ihm gegenüber rechtskräftig abgewiesen wurden.
(Leitsätze Hessisches Landesarbeitsgericht (LAG), Urteil vom 07.03.2006 (Az.: 7 Sa 520/05)
Der Kläger und der Beklagte waren Arbeitnehmer einer Firma A. Der Kläger wurde im Außenlager des Unternehmens von dem ebenfalls dort beschäftigten Arbeitnehmer C tätlich angegriffen und verletzt. Herr C wurde wegen dieser Tat sowohl strafrechtlich als auch zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an den Kläger verurteilt. Wegen der erlittenen Verletzungen war der Kläger arbeitsunfähig krankgeschrieben. Während dieser Zeit wurde der Kläger mehrfach vom Beklagten, der im Unternehmen für Personalangelegenheiten zuständig war, angerufen. Der Beklagte hinterließ auf dem Anrufbeantworter des Klägers Äußerungen, die den Kläger dazu veranlassten, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. So bezeichnete er ihn dabei z.B. als „Schauspieler“, …

Kein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls gegen einen Kollegen wegen einer Eigenkündigung

Recht und Alltag / Kündigt der Arbeitnehmer wegen Beleidigungen oder Nötigungen durch einen Kollegen das Arbeitsverhältnis selbst, so wird von diesem Kollegen dem Arbeitnehmer gegenüber weder ein Recht an seinem Arbeitsplatz im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB verletzt…

BAG: Kein Ersatz eines wegen Eigenkündigung eingetretenen Verdienstausfallschadens gegen Kollegen - BAG, Urt. v. 18.01.2007, 8 AZR 234/06

Arbeitsrecht-Blog.de / Einen mobbingähnlichen Sachverhalt behandelt folgende aktuelle Entscheidung des BGH: Der beklagte Arbeitnehmer war im Unternehmen für Personalangelegenheiten zuständig, der klagende Arbeitnehmer war kaufmännischer Leiter dort. Im August 2001 wur…

Kündigungsfrist und Klagefrist

kielanwalt.de / Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Feststellungsklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Andernfalls gilt die Kündigung…

Einhaltung der Kündigungsfrist kann ohne Klagefrist verlangt werden

andreas-buschmann.net / Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung mit einer falsch berechneten Kündigungsfrist erklärt - muss der Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Klage zum Arbeitsgericht erheben, wenn er sich nur auf die Einhaltung der Kündigungsfrist beru…

Zur Vererblichkeit der Abfindung nach § 1a KSchG

Recht und Alltag / Nach der im Jahre 2004 eingeführten Vorschrift des § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, der Arbeitnehmer ge…

Bundesarbeitsgericht: Keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen einen ehemaligen Kollegen bei Eigenkündigung

recht verständlich / Herr A war bei der Firma C beschäftigt. Eines Tages kam es zu einem Zwischenfall: Ein Kollege, der Herr B griff ihn an und verletzte ihn. Die Verletzungen waren so schwer, dass Herr A krankgeschrieben wurde. Herr A zeigte den Kollegen B an – ein S…

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In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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