Wer ist drittbeguenstigt?
am 24.10.2005 von http://www.recht.us/amrecht
CK - Washington. In seinem Urteil vom 27. September 2005 erklärte das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, das landesweit für Streitigkeiten im Patent- und Beschaffungswesen sowie Außenhandelsrecht zuständig ist, die Voraussetzungen einer vertraglichen Drittbegünstigung. Sie sind als gemischte Rechts- und Tatsachenfragen zu behandeln.
Im Fall Flexlab, LLC v. United States, Az. 05-5018, behauptete die Herstellerin Flexlab eine Drittbegünstigtenstellung aufgrund einer Klausel in einem Liefervertrag des Bundes mit Capital City Pipes, CCP. Die Klausel sah auf Wunsch von Flexlab die Zahlung der Vertragsvergütung auf ein Bankkonto vor, über das Flexlab ohne Kenntnis des Bundes verfügen konnte. Flexlab lieferte an den Bund und verklagte ihn, als CCP insolvent wurde, auf Restzahlung.
Die Gerichte konnten nicht feststellen, dass der Vertrag Flexlab ex- oder implizit zur Begünstigten machte. Der Bund hatte die Einbeziehung von Flexlab nicht gewollt, und die von CCP angegebenen Kontodaten klärten ihn nicht darüber auf, dass Flexlab und CCP sich darauf verständigt hatten, dass Flexlab Zahlungen an CCP annehmen durfte.
Da eine direkte Vertragsbeziehung zwischen Flexlab und dem Bund oder eine bewusste und gewollte Einbeziehung von Flexlab in den Vertrag fehlte, durfte sich Flexlab nicht auf eine objektiv erkennbare Absicht des Bundes berufen, Flexlab Rechte aus …
Wer ist drittbeguenstigt?
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Schiedsklausel für Drittbegünstigten
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Unter bestimmten Umständen können sich durch einen Vertrag oder gewisse Urkunden Drittbegünstigte auf eine in dem Dokument enthaltene Schiedsklausel berufen, die zwischen den Beteiligten, jedoch nicht direkt mit…
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Vertrag mit dem Pentagon
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